Dynamisierung

Dynamisierung bei der Bayerischen Ärzteversorgung

Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, sowohl die laufenden Versorgungsleistungen als auch die Anwartschaften der aktiven Mitglieder zum 01.01.2025 um 2,0 % zu erhöhen.

Im Folgenden beantworten wir Fragen rund um die Dynamisierung von Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen:

Wir verwenden zur Finanzierung unserer Leistungsverpflichtungen das offene Deckungsplanverfahren.

Das offene Deckungsplanverfahren ist eine Mischung zwischen einer vollständig kapitalgedeckten Versicherung (z.B. Lebensversicherung) und einer Umlagefinanzierung (z.B. Deutsche Rentenversicherung). In einem vollständig kapitalgedeckten System werden die Beiträge der Mitglieder angelegt, verzinst und das dadurch entstehende Vermögen zur Finanzierung der Renten verwendet. Ein Umlagesystem verwendet die Beiträge direkt zur Zahlung der Renten und baut Vermögen allenfalls als Puffer auf, um leichte Schwankungen bei der Höhe der Umlage ausgleichen zu können. Im offenen Deckungsplanverfahren werden neben den Kapitalerträgen auch künftige Beiträge berücksichtigt. Es werden nicht nur Ansprüche aktueller Versorgungsempfänger finanziert, sondern auch die Ruhegeldansprüche der heute aktiven Mitglieder gesichert. Vorteile dieses Verfahrens sind hohe Flexibilität und generationenübergreifender Ausgleich.

Zur Sicherstellung der Ruhegeldansprüche des Versichertenkollektives rechnen wir bereits eine Verzinsung von derzeit 3,25 % ein. Lediglich Zinserträge über 3,25 % sind noch nicht verplant, so dass diese für Dynamisierungen zur Verfügung stehen.

Über die Dynamisierung entscheidet unser Landesausschuss. Bei den Mitgliedern des Landesausschusses handelt es sich um Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte aus dem Kreis unserer Mitglieder. Diese sind ehrenamtlich für das Versorgungswerk tätig. Sie werden von den Kammern vorgeschlagen und durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration berufen.

Bei dieser wichtigen Entscheidung ist vieles zu beachten: So entscheidet der Landesausschuss auf Grund der versicherungstechnischen Bilanz unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung über die Dynamisierung. Dabei überprüft er alljährlich unter Berücksichtigung des Preisgefüges der Gesamtwirtschaft sowie der Veränderungen der Lebenshaltungskosten für Versorgungsempfänger die Kaufkraft der Versorgungsleistungen. Auch haben Dynamisierungsbeschlüsse die Sicherung des Systems  für künftige Versichertenjahrgänge zu berücksichtigen.

Die satzungsmäßigen Leistungszusagen müssen im Verhältnis zu den Beiträgen so festgelegt werden, dass wir unter Zugrundelegung angemessen vorsichtiger versicherungsmathematischer Annahmen auf Dauer allen unseren Verpflichtungen nachkommen können. Unser Finanzierungssystem und unser versicherungsmathematisches Modell müssen die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versorgungsverhältnissen sicherstellen und dürfen nicht zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der verschiedenen Jahrgänge von Versicherten führen.

Es gilt: Für die Dynamisierung können wir nur das verwenden, was wir – nach den Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen – verdient haben.

Die Höhe der Dynamisierung ist ganz wesentlich davon abhängig, um wieviel die Verzinsung der Kapitalanlagen den Rechnungszins von 3,25% übersteigt. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen lag im Jahr 2023 bei 3,52 %. Beim offenen Deckungsplanverfahren hängen die Überschüsse zudem davon ab, inwieweit die Entwicklung der Mitgliederanzahl und deren Beiträge besser verläuft als kalkulatorisch angesetzt. Die Kosten für 2,0 % Dynamisierung belaufen sich auf rd. 1,62 Mrd. €.

Weitere Einzelheiten zum wirtschaftlichen Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 können Sie dem Geschäftsbericht entnehmen, der Ihnen in unserem Online-Portal BÄV24 nach Fertigstellung zu Verfügung steht.  

Maßgeblich für die Höhe des Ruhegeldes sind nicht nur die jährlichen Anpassungen, sondern die sog. Ausgangsverrentung. Bei der Ausgangsverrentung geht es darum, welche Anwartschaft das Mitglied für jeden Euro seiner Beiträge erhält. Dieser Wert liegt bei uns weiterhin deutlich über der Verrentung in der Deutschen Rentenversicherung. Wir dynamisieren also von einem wesentlich höheren Ausgangsniveau aus.

Unsere zentrale Aufgabe ist die Sicherung einer über mehrere Generationen finanzierbaren Altersversorgung für alle Mitglieder. Dies gilt nicht nur für die aktuelle Versorgungsempfängergeneration, sondern auch für die heutigen Beitragszahler und deren spätere Versorgungsleistungen. Wir achten also darauf, dass die Verrentung auch für künftige Generationen auf einem angemessenen Niveau verbleibt.

Die Auswirkungen gesteigerter Beitragsaufkommen hängen wesentlich vom Finanzierungssystem ab. In einem reinen Umlagesystem (z.B. Deutsche Rentenversicherung) werden die eingezahlten Beiträge vollständig für die Rentenzahlungen verwendet. Durch eine Erhöhung der Beiträge lässt sich in diesem System die Versorgung der Rentenbezieher unmittelbar erhöhen. Wir verwenden hingegen eine Mischung aus Umlageelementen und Elementen der Kapitaldeckung (offenes Deckungsplanverfahren). Die eingezahlten Beiträge kommen hier größtenteils dem Mitglied selbst zu Gute (Kapitaldeckungselement). Ein Teil der Beiträge kommt der Solidargemeinschaft zu Gute (Umlageelement).

Ein direkter Vergleich mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter ist nicht möglich. Die Dynamisierung ist bei uns - anders als bei der Deutschen Rentenversicherung - nicht an die Lohnentwicklung oder den Arbeitsmarkt gekoppelt.

Nein.

Unsere Kapitalanlagestruktur beruht auf gesetzlichen Vorgaben und den darauf aufbauenden Vorschriften der staatlichen Versicherungsaufsicht (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration). Die gesamten Vermögenswerte sind nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anzulegen. Die Diversifikation des Portfolios ist dabei so ausgerichtet, dass eine möglichst geringe Korrelation zwischen den einzelnen Anlageklassen besteht, um ausgeprägte Einzelrisiken zu vermeiden.

Im Jahr 2023 setzten sich die Kapitalanlagen zu 77 % aus breit gestreuten Investmentfonds, zu 19 % aus verzinslichen Anlagen und zu 4 % aus direkt gehaltenen Immobilien zusammen. Wir bauen zudem Risikopuffer auf, um Schwankungen bei Kapitalanlagen auszugleichen. Damit sind Ihre Versorgungsleistungen auch in schwierigen Marktsituationen nicht gefährdet.

Die Basis für die Fondsinvestments bildet die aktuell gültige strategische Planung, mit der im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen eine effiziente und risikooptimierte Aufteilung erfolgt. Für das Management der Fonds werden eine Vielzahl von Managementmandaten (31.12.2023: über 280) vergeben. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um international investierende Immobilienspezialfonds (26 %), Beteiligungen in Spezialfonds (24 %),  Renten in Spezialfonds (20 %), Aktien in Spezialfonds (18 %) und sonstige Fondsanlagen wie alternative Investments (12 %).

Ein Vergleich mit den Anpassungen der Deutschen Rentenversicherung ist angesichts der unterschiedlichen Maßstäbe sehr schwierig. Die Deutsche Rentenversicherung funktioniert nach einem reinen Umlagesystem. Die dortigen Rentenanpassungen sind von der Lohnentwicklung, der beitragspflichtigen Entgeltentwicklung der Versicherten und der Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden abhängig. Sie folgen nicht zuletzt auch allgemeinen politischen Erwägungen, wie z.B. die Rentengarantie oder die Aussetzung des sog. Nachholfaktors seit 2018 zeigen. Somit sind sie bei den Dynamisierungen hohen Schwankungen unterworfen und führen auch zu Nullrunden, wie beispielsweise in den Jahren 2004 bis 2006, 2010 und 2021.

Wir sind unabhängig von Staatszuschüssen.

Unser Gesamtverwaltungskostensatz belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,51 %. Anders formuliert: Von allen Beiträge und Kapitalerträgen wurden 1,51 % für die Verwaltung Ihres Versorgungswerks verwendet. Umgekehrt fallen keine Provisionen für Versicherungsvertreter an. Auch gibt es keine Gewinnausschüttungen an Dritte – sämtliche Erträge bleiben im Versorgungswerk und kommen unseren Mitgliedern zugute.

Wir haben leider keinen Einfluss auf die Kostensteigerungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Auch können wir keine Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewähren. Die Mittel für solche versicherungsfremden Leistungen wären durch die Solidargemeinschaft aufzubringen, was zu Lasten der Verrentung und damit des Leistungsniveaus aller Mitglieder gehen würde.

Die transparente Information unserer Mitglieder ist uns sehr wichtig. Daher veröffentlichen wir regelmäßig in den gängigen Publikationen der Berufsstände aktuelle und grundsätzliche Themen. Alle Artikel stehen zudem auf der Homepage www.bayerische-aerzteversorgung.de unter Service > Presse / Fachbeiträge zum Nachlesen bereit.

Außerdem können unsere Mitglieder und Versorgungsempfänger den aktuellen Geschäftsbericht im Online-Portal BÄV24 einsehen.

Der Landesausschuss ist sich der großen Bedeutung der Dynamisierungen bewusst und befasst sich eingehend mit dieser Thematik. Die Höhe der Dynamisierung für die Zukunft ist wegen der dargestellten Abhängigkeiten schwer prognostizierbar, zumal sich gerade an den Kapitalmärkten die Situation sehr schnell in beide Richtungen ändern kann.

Die Rechts- und Versicherungsaufsicht wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausgeübt. Darüber hinaus werden unsere Jahresabschlüsse durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft.