Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Satzung

Die Satzung des Versorgungswerks regelt insbesondere das Mitgliedschafts- und Beitragsverhältnis sowie die Rechte im Leistungsfall wie Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die Satzung und deren Änderungen werden vom Landesausschuss beschlossen und von der Rechts- und Versicherungsaufsicht, im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien der Staatsvertragsgebiete, genehmigt. Veröffentlichungsorgan der Satzungsänderungen ist der Bayerische Staatsanzeiger, der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz sowie das Amtsblatt des Saarlandes.

Selbstverwaltung

Bei der Bayerischen Ärzteversorgung ist echte Selbstverwaltung gewährleistet, insbesondere aufgrund der Satzungsautonomie und der weiteren umfassenden Kompetenzen des Landes- und Verwaltungsausschusses. Die Ausrichtung auf den Berufsstand sichert die erforderliche Individualität bei allen Entscheidungen. Dies trägt dazu bei, dass das Versorgungswerk quasi eine maßgeschneiderte Versorgung für seine Mitglieder bieten kann.

Sonderausgabenabzug

Beiträge zur Altersvorsorge sind im Rahmen des  Sonderausgabenabzugs sukzessive absetzbar.

=> Siehe „Alterseinkünftegesetz“

Sozialgesetzbuch

Nach der Absicht des Gesetzgebers (vgl. § 68 SGB I) sollen alle sozialrechtlichen Vorschriften in einem einzigen Gesetzeswerk, dem Sozialgesetzbuch, zusammengefasst sein. Daher wurde 1989 mit Wirkung ab 1. Januar 1992 z. B. die in der Reichsversicherungsordnung (RVO) und im Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) verankerte Rentenversicherung neu geregelt und als Buch VI in das SGB aufgenommen. Die einzelnen Bücher des SGB werden mit römischen Zahlen nummeriert. Sie enthalten:
SGB I: Allgemeiner Teil
SGB II: Grundsicherung für Alterssuchende
SGB III: Arbeitsförderung
SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X: Verwaltungsverfahren
SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
SGB XII: Sozialhilfe

Staatsverträge

Aufgrund von Staatsverträgen zwischen dem Freistaat Bayern und Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland ist die Bayerische Ärzteversorgung auch für die Ärzte in den ehemaligen Regierungsbezirken Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz, für die Zahnärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz und für die Tierärzte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuständig.