Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Rechnungszins

Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen und ist derjenige Zinssatz, der bei den versicherungsmathematischen Berechnungen verwendet wird. In einem berufsständischen Versorgungswerk ist der Rechnungszins nicht zu vergleichen mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung; er geht nicht in die Verrentung der Beiträge ein. Der Rechnungszins stellt lediglich eine Rechnungsgrundlage bei den versicherungsmathematischen Berechnungen dar und ist so festzulegen, dass die langfristige Funktionsfähigkeit des Versorgungswerks nicht gefährdet ist. Das bedeutet, dass der Rechnungszins dauerhaft die langfristige Kapitalanlagenverzinsung im Versorgungswerk nicht übersteigen darf.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Bayerischen Ärzteversorgung sind das bayerische Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen, die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung sowie die Staatsverträge zwischen dem Freistaat Bayern und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland.

Rehabilitationsmaßnahmen, Beihilfen

Im Rahmen des Rehabilitationsstatuts der Bayerischen Ärzteversorgung können Mitgliedern als freiwillige Leistung Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit gewährt werden.

Rentenbemessungsgrundlage

Aus der Rentenbemessungsgrundlage bei Ruhegeldbeginn und der Summe der Punktwerte wird das jährliche Ruhegeld berechnet. Die Formel ist: Punktwertsumme geteilt durch 100 mal Rentenbemessungsgrundlage. Der Maßstabswert Rentenbemessungsgrundlage wird jährlich vom Landesausschuss festgelegt.