Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
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H
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Nachhaltigkeit

Mit der Unterzeichnung der Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment der Vereinten Nationen (UNPRI) hat sich die Bayerische Versorgungskammer – als Geschäftsführer der Bayerischen Ärzteversorgung – auf die Prinzipien einer nachhaltigen Kapitalanlage und damit auch ihre Partner am Kapitalmarkt auf Grundsätze gesellschaftlicher Verantwortung verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Themen".

Nachversicherung

Mitglieder, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI nachzuversichern sind, weil sie z. B. in einem (rentenversicherungsfreien) Beamtenverhältnis standen, können beantragen, dass Versorgungsanwartschaften statt in der gesetzlichen Rentenversicherung beim Versorgungswerk begründet werden („Nachversicherung“). Der ehemalige Dienstherr trägt den Nachversicherungsbetrag in voller Höhe und zahlt diesen beim Versorgungswerk ein; die Beiträge werden so bewertet, als ob sie rechtzeitig in den jeweiligen Tätigkeitsjahren entrichtet worden wären. Für die Antragstellung sind Fristen zu beachten.