Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
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H
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Mindestruhegeld

Ein Mindestruhegeld bei Berufsunfähigkeit wird gezahlt, wenn der Versorgungsfall in den ersten fünf Jahren (zuzüglich maximal neun weiterer Jahre der Kindererziehung) nach dem Hochschulabschluss eintritt und überwiegend eine Beschäftigung gegen Entgelt oder als Arzt im Praktikum ausgeübt wurde. Weitere Voraussetzung ist insbesondere die rechtzeitige Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Bayerischen Ärzteversorgung zu Beginn der Mitgliedschaft.

Mitgliedschaft

Der Tätigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung erstreckt sich für die Ärzte auf Bayern und die ehemaligen Regierungsbezirke Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz, für die Zahnärzte auf Bayern und den ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz und für die Tierärzte auf Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft), d.h. sie muss nicht beantragt oder vertraglich vereinbart werden. Mitglieder kraft Gesetzes der Bayerischen Ärzteversorgung sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, wenn sie im Tätigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung beruflich tätig sind. Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik "Mitglieder".