Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Kammerrat

Der Kammerrat ist ein Gremium bei der Bayerischen Versorgungskammer. Er wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungsanstalten beratend mit. Er setzt sich aus den Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen zusammen. Als vorberatender Ausschuss fungiert der Arbeitsausschuss des Kammerrats.

Kindererziehungszeiten

Auch für Mitglieder des Versorgungswerkes besteht die Möglichkeit, dass Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) berücksichtigt werden. Für Geburten bis zum 31.12.1991 werden zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit je Kind berücksichtigt, für Geburten ab dem 01.01.1992 werden je Kind drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik "Themen". Den Antrag auf Vormerkung von Kindererziehungszeiten müssen Sie direkt bei der DRV Bund stellen. Die Postanschrift lautet: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin.

Kindergeld

Zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus bei Berufsausbildung oder Erwerbsunfähigkeit Kindergeld (10 % des jeweiligen Ruhegeldes) gewährt.