Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
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H
I
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Versicherungsmathematik

Ein Teilgebiet der Mathematik, das sich hauptsächlich mit der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der versicherten Risiken (z.B. Risiko der Berufsunfähigkeit, Sterblichkeitsrisiko) und der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen befasst.

Versorgungsausgleich

Entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben sind nach einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit auszugleichen. Dem berechtigten Ehepartner steht als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschieds zu. Zuständig sind die Familiengerichte; das Versorgungswerk hat diesen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Als Ehezeit, in der ein Versorgungsausgleich zu erfolgen hat, gilt der Zeitraum vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zum Ende des Monats, der dem Scheidungsantrag vorausgeht. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Themen".

Verwaltungsausschuss

Die 7 Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter werden aus der Mitte des Landesausschusses gewählt. Zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses zählen insbesondere die Vorberatung von Entscheidungen des Landesausschusses und die Beschlussfassung über Empfehlungen an dieses Gremium. Ferner überwacht der Verwaltungsausschuss die Geschäftsführung. Er kann Richtlinien zur Anlage des Anstaltsvermögens, für die Gewährung von freiwilligen Leistungen und für Entscheidungen in Härtefällen erlassen. An die Zustimmung des Verwaltungsausschusses sind unter anderem der Erwerb, die Bebauung und die Veräußerung von Grundstücken gebunden. Der Verwaltungsausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen ersten und zweiten Stellvertreter.