Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
E
H
I
J
O
Q
T
X
Y

Überleitungsabkommen

Die Bayerische Ärzteversorgung hat mit deutschen berufsständischen Versorgungswerken Überleitungsabkommen geschlossen.

Im Regelfall kann eine Beitragsüberleitung an das neu zuständige Versorgungswerk beantragt werden, wenn die Berufstätigkeit vor Vollendung des 50. Lebensjahres in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Versorgungswerks verlegt wird und noch nicht für mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet wurden. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich 6 Monate seit Beginn der Mitgliedschaft beim neu zuständigen Versorgungswerk.