Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Landesausschuss

Die 30 Mitglieder des Landesausschusses und ihre Stellvertreter werden von den berufsständischen Kammern aus dem Kreis der Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung vorgeschlagen und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration berufen. Dem Landesausschuss obliegt u.a. die Beschlussfassung über die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Satzung und deren Änderungen, die Beschlussfassung über den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Entlastung der Geschäftsführung, über die Dynamisierung der Versorgungsanwartschaften und der laufenden Renten, die Wirtschaftsplanung sowie die Entsendung von Landesausschussmitgliedern in den Kammerrat. Der Landesausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen ersten und zweiten Stellvertreter sowie die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter.

Leistungen

Die Bayerische Ärzteversorgung bietet ihren Mitgliedern ohne Wartezeit (vom 1. Tag der Mitgliedschaft an) Anspruch auf lebenslange dynamische Versorgung. Die Höhe der Versorgungsleistungen richtet sich grundsätzlich nach den eingezahlten Beiträgen. Versorgungsanwartschaften und -leistungen werden alljährlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst (=>Dynamisierung). Detaillierte Informationen finden Sie In der Rubrik "Mitglieder".

=> Siehe „Altersruhegeld“

=> Siehe „Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit“

=> Siehe „Hinterbliebenenversorgung“

=> Siehe „Freiwillige Leistungen“