Befreiung Angestellte

Sofern Ihre Angestellten Mitglied bei der Bayerischen Ärzteversorgung sind, können sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zum Beschäftigungsbeginn, nach Ablauf von 3 Monaten erst ab dem Datum der Antragstellung.

Der Befreiungsantrag ist seit dem 01.01.2023 nur noch elektronisch möglich, den Befreiungsbescheid versendet die DRV per Brief in doppelter Ausführung an Ihren Angestellten, eine Kopie ist für Sie als Arbeitgeber bestimmt. Mit Erhalt des Befreiungsbescheides können Sie sicher von einer Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Ärzteversorgung ausgehen, ebenso von einer Kammermitgliedschaft Ihres Beschäftigten. Denn beides prüft und vermerkt die DRV als zwingende Voraussetzungen im Bescheid.

Da sich das Befreiungsverfahren inzwischen beschleunigt hat, versenden wir in der Regel keine gesonderten Mitgliedschaftsbestätigungen mehr an Arbeitgeber.

Ab 01.01.2025 ist gesetzlich vorgesehen, dass die DRV den Arbeitgeber ebenfalls elektronisch über die Befreiungsentscheidung informiert ( § 6 Abs. 2 Satz 5 SGB VI in der ab 01.01.2025 gültigen Fassung). Die Umsetzung nimmt noch etwas Zeit in Anspruch und wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet.