Mitgliedsnummer der Beschäftigten
Bei der elektronischen Übertragung personenbezogener Daten sind strenge datenschutzrechtliche Auflagen einzuhalten. Aus diesem Grund enthält die 15-stellige Mitgliedsnummer Ihrer Beschäftigten, die bei uns versichert sind, eine Prüfziffer.
Sollten Sie nicht die vollständige Mitgliedsnummer vorliegen haben, können Sie sie unter der folgenden E-Mail erfragen:
ag-betreuung@bayerische-aerzteversorgung.de
Personalabrechnungssysteme
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Hersteller Ihres Abrechnungssystems darüber zu informieren, wie er die gesetzlichen Meldungen an die VE in das Programm integriert hat, damit Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen können.
Wenn Ihr System die direkte Anbindung zur DASBV nicht unterstützt, können Sie das SV-Meldeportal nutzen, um die Daten an die DASBV zu übermitteln.
Betriebsnummer
Zur Zuordnung der Meldung benötigen wir die Betriebsnummer des Beschäftigungsunternehmens. Sollten die Meldungen über eine Abrechnungsstelle (z. B. Rechenzentrum) erfolgen, wäre es hilfreich, wenn Sie uns auch dessen Betriebsnummer mitteilen könnten.
Überweisung der Beiträge
Die DASBV ist nur für die Entgegennahme der elektronischen Meldungen zuständig, nicht aber für den Zahlungsverkehr. Die Rentenversicherungsbeiträge für die betreffenden Beschäftigten sind von Ihnen daher direkt an die Bayerische Ärzteversorgung zu leisten. Sollten Sie im Rahmen des Beitragsabrechnungsverfahrens den Lastschrifteinzug wünschen, finden Sie ein Lastschriftmandat hier.
Geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck bitte stets Ihre eigene Betriebsnummer und den Abrechnungszeitraum an und verwenden Sie unsere Bankverbindung:
Bayerische Landesbank, München
IBAN: DE85 7005 0000 0000 0240 01
BIC: BYLADEMM