„Morgen“ oder „irgendwann“ kommt meist schneller als man denkt. Deshalb ist es sinnvoll, wichtige Angelegenheiten frühzeitig anzugehen. Mit freiwilligen Mehrzahlungen ist es möglich, die eigene Altersversorgung bereits heute auszubauen – ganz einfach und flexibel. Wie mit Pflichtbeiträgen werden damit zugleich der Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz erhöht. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Beim Vergleich mit alternativen Vorsorgevarianten ist festzustellen, dass freiwillige Mehrzahlungen meist deutlich höhere Leistungen erwarten lassen als Einzahlungen in andere Systeme. Und dies, obwohl die Sicherheit einer Anstalt des öffentlichen Rechts in der heutigen Zeit kaum zu übertreffen ist.
Es ergeben sich vor allem folgende Vorteile:
Erhöhung aller Leistungsansprüche
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Steuerliche Berücksichtigung
Beiträge (einschließlich freiwilliger Mehrzahlungen) an das Versorgungswerk sind als Sonderausgaben im Jahr 2020 zu 90 % steuerlich absetzbar. Unter Berücksichtigung des maximalen Abzugsvolumens können somit bis zu 22.541 EUR (45.082 EUR bei zusammenveranlagten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert.
Flexible Beitragsgestaltung
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann bis zu den satzungsgemäßen Höchstbeiträgen grundsätzlich selbst bestimmt werden. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2020: 38.502 EUR).
Geringe Verwaltungskosten
Das Versorgungswerk zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren und Provisionen. Auch erfolgt keine Gewinnabführung an Kapitaleigner.
Transparenz & einfache Handhabung
Mit der jährlichen Zusendung einer Anwartschaftsmitteilung und Ruhegeldprognose sorgen wir für die notwendige Transparenz. Flexible Berechnungen können zudem im Online-Portal (www.baev24.de) durchführt werden. Die Aufstockung der Beiträge ist bewusst einfach gestaltet, eine kurze Mitteilung ist ausreichend.
Folgende Fristen und Angaben sind zu beachten:
Freiwillige Mehrzahlungen können sowohl für das laufende als auch das vorhergehende Jahr geleistet werden. Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung jedoch bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres auf unserem Konto eingegangen sein. Spätere Wertstellungen dürfen nicht berücksichtigt werden.
Nennen Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte Ihre Mitgliedsnummer V-xxxxxx-x und schreiben Sie am besten „Freiwillige Mehrzahlung für JJJJ“. Das hilft Ihnen auch bei der einkommensteuerlichen Zuordnung.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, uns Ihren Wunsch zu freiwilligen Mehrzahlungen neben der Deklaration bei der Überweisung auch noch kurz schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. So ist sichergestellt, dass Ihre Zahlung wunschgemäß zugeordnet und verbucht wird. Bitte denken Sie im Falle der Teilnahme am Lastschriftverfahren daran, uns den Wunsch möglichst frühzeitig mitzuteilen, damit die Abbuchung noch vor dem 31.12. erfolgen kann.
Die Bankverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE85 7005 0000 0000 0240 01
BIC: BYLADEMM
Deutsche Apotheker- und Ärztebank München
IBAN: DE84 3006 0601 0201 1337 72
BIC: DAAEDEDD
Unsere Mitarbeiter geben bei Bedarf gerne weitere Auskünfte oder Hochrechnungen. Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern: (0 89) 92 35-70 11 oder -74 13. Verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Fragen können und dürfen nur die Finanzbehörden, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine geben.