Meldung

25.09.2024

Steuervorteile nutzen

Die im Jahr 2024 entrichteten Beiträge und freiwilligen Mehrzahlungen an die Bayerische Ärzteversorgung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der steuerliche Höchstbetrag beträgt bei Alleinstehenden im Jahr 2024 27.565 EUR. Zusammenveranlagte können 55.130 EUR steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt.

Der Bundesgesetzgeber hat den steuerlich attraktiven Sonderausgabenabzug eingeführt, um durch höhere Beitragszahlungen die Eigenvorsorge zu stärken. Lassen Sie diese Option nicht ungenutzt verstreichen, denn Ihre Rente wird später steuerlich veranlagt.

Freiwillige Mehrzahlungen können Sie jedes Jahr leisten - Sie müssen aber nicht! So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen jährlich neugestalten. Ob monatliche oder einmalige Zahlung, ob ein niedriger Betrag oder mehrere Tausend Euro – die Zahlung kann ganz individuell ausfallen. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2024: 42.120 EUR). Übrigens: Durch zusätzliche Beiträge steigen nicht nur die Ansprüche auf Altersruhegeld, sondern entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Was noch für das Versorgungswerk spricht? Die BÄV zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren oder Provisionen. Auch erfolgt keine Gewinnabführung Gesellschafter oder Aktionäre.

Zusammengefasst finden Sie die wichtigsten Erläuterungen auch in unserem Flyer"Freiwillige Mehrzahlungen".

 

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