Meldung

23.05.2023

Energiepreispauschale

An dieser Stelle haben wir Sie bereits über die aus Steuermitteln finanzierte Energiepreispauschale informiert. Diese haben die Rentnerinnen und Rentner (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen) im Dezember 2022 erhalten. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke sind dagegen nach § 1 Abs. 2 Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz nicht anspruchsberechtigt.

In diesem Zusammenhang wurde inzwischen eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, auf die wir Sie hinweisen möchten. Diese Petition finden Sie unter folgendem Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_01/_19/Petition_144928.nc.html

Die Mitzeichnungsfrist der Petition endet bereits am 25.05.2023.

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