Meldung

16.03.2022

Konstituierung der Selbstverwaltungsgremien

Der für die Amtsperiode 2022 mit 2025 neu berufene Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat am 12. März 2022 den Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Gerald Quitterer, erneut zu seinem Vorsitzenden gewählt. Als erster Stellvertreter wurde der Zahnarzt Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, wiedergewählt. Der Tierarzt Dr. Karl Eckart, Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer, wurde als zweiter Stellvertreter im Amt bestätigt.

Aufgabe des Landesausschusses ist vor allem die Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen, die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Wirtschaftsplanung, den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Dem Landesausschuss gehören 30 Mitglieder an, die auf Vorschlag der Berufskammern durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus dem Kreis der Mitglieder des Versorgungswerkes berufen werden.

Aus der Mitte des Landesausschusses wurden als Mitglieder des siebenköpfigen Verwaltungsausschusses aus der Berufsgruppe der Ärzte Dr. Lothar Wittek, Dr. Andreas Botzlar, Dr. Joachim Calles und Dr. Jürgen Hoffart gewählt. Aus der Berufsgruppe der Zahnärzte wurden Dr. Michael Förster sowie Dr. Rüdiger Schott und als Vertreter der Tierärzte Dr. Karl Eckart in den Verwaltungsausschuss entsandt. Als stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses wurden die Ärzte Dr. Markus Beck, Dr. Heidemarie Lux, Doris Wagner sowie Jochen Schnell gewählt. Als zahnärztliche Stellvertreter wurden Dr. Guido Oster und Christian Berger bestimmt. Dr. Gabriele Götz ist Stellvertreterin für den tierärztlichen Berufsstand.

In der sich anschließenden konstituierenden Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde der bisherige Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Lothar Wittek, in seinem Amt bestätigt. Als seine Stellvertreter wurden Dr. Michael Förster (1. Stellvertreter) und Dr. Karl Eckart (2. Stellvertreter) wiedergewählt.

Der Verwaltungsausschuss initiiert und bereitet die Beschlüsse des Landesausschusses über wichtige Angelegenheiten des Versorgungswerkes vor. Des Weiteren sind ihm auch die Entscheidungen über die Richtlinien zur Anlage des Anstaltsvermögens sowie zum Erwerb, zur Bebauung und zur Veräußerung von Grundstücken übertragen. Wesentliche Aufgabe des Verwaltungsausschusses ist es ferner, sich über die laufende Tätigkeit der Geschäftsführung, die von der Bayerischen Versorgungskammer wahrgenommen wird, berichten zu lassen und diese zu beaufsichtigen.

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