Aktuelles

„Dem Wandel vorausdenken.“ – so lautet der Titel unseres Geschäftsberichts. Dieses Motto, so finden wir, charakterisiert unsere Arbeit. Anlässlich der Gründung der Bayerischen Ärzteversorgung vor 100 Jahren haben wir nach einem Begriff gesucht, der den Bogen von den Anfängen bis heute spannt – und zugleich in die Zukunft weist.

Das Zusammentreffen von Mut und Ideen wurde 1923 zur Geburtsstunde der Bayerischen Ärzteversorgung. 100 Jahre ist das her. 10 Dekaden mit vielen Herausforderungen. Und Herausforderungen meistern – das kennen und das können wir. Wichtigster Begleiter war dabei stets eine unserer wichtigsten Eigenschaften: vorausdenken. Denn genauso wie wir Tradition brauchen, benötigen wir Neugierde und Innovation, um die Zukunft aktiv zu gestalten.

Unser Geschäftsbericht gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf, die Kapitalmarktentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Geschäftsbericht 2023 ist für unsere Mitglieder im Online-Portal BÄV24 hinterlegt. 

Ab 01.11.2024 sind wir für Sie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 15.30 Uhr sowie am Dienstag von 13:00 bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar. Um Ihren Anliegen jederzeit gerecht zu werden und gleichzeitig den besonderen Service eines persönlichen Ansprechpartners für Sie aufrechtzuerhalten, ist eine Bündelung unserer Aufgaben in zeitlicher Hinsicht notwendig.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, einen Telefontermin täglich zwischen 9:00 und 15:30 Uhr (freitags bis 12:00 Uhr) zu buchen und sich von Ihrem persönlichen Ansprechpartner zur gewünschten Uhrzeit anrufen und beraten zu lassen.

 

Mit dem neuen Terminbuchungssystem wollen wir unsere Beratungen individueller an die Bedürfnisse unserer Mitglieder anpassen und gleichzeitig längere Wartezeiten vermeiden. Dank einer Online-Terminvergabe werden wiederholte Anrufe und Warteschleifen vermieden. Sie haben Fragen zum Renteneintritt oder zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit? Sie möchten wissen, welche Auswirkungen ein Tätigkeitswechsel hat oder was Sie im Falle eines Beitragsrückstandes tun können? Gerne unterstützen wir auch bei Fragen zur Antragstellung oder dem Ausfüllen von Formblättern. Nutzen Sie das Online-Buchungstool und reservieren Sie sich einen verbindlichen Termin. Wir bieten standardmäßig halbstündige Besprechungen an.

So einfach geht's:                

  • Auf der Startseite der Homepage www.bayerische-aerzteversorgung.de ist ein entsprechender Button „Beratungstermin vereinbaren“ hinterlegt. Alternativ finden Sie diesen auch in der Rubrik „Service“.
  • Wählen Sie einfach den entsprechenden Fachbereich für Ihr Anliegen aus.
  • Mittels der angebotenen Zeitfenster können Sie im Kalender einen für Sie optimalen Termin bestimmen.
  • Füllen Sie die Anmeldemaske vollständig aus (bitte beachten Sie unsere Datenschutzrechtliche Information Art. 13 und 14 DSGVO).
  • Nach Eingabe der persönlichen Daten muss der Termin schließlich noch bestätigt werden. Klicken Sie hierfür auf „Termin buchen“.
  • Die online gebuchten Termine werden automatisch in den entsprechenden Betriebskalender übertragen.
  • Für einen besseren Überblick erhalten Sie im Anschluss alle relevanten Informationen zum gebuchten Termin noch einmal per E-Mail.

Ihre persönlichen Planungen haben sich geändert? Dann bitten wir um rechtzeitige Stornierung. In der Bestätigungs-E-Mail finden Sie einen entsprechenden Link

Der Briefversand ist nach wie vor einer der zentralen Kommunikationswege des Versorgungswerkes. Leider mussten wir feststellen, dass es vermehrt zu längeren Zustellzeiten der Postdienstleister kommt. Sicher ist, dass wir als Versorgungswerk alles tun, damit unsere Mitglieder ihre Schreiben so schnell und so zuverlässig wie möglich erhalten.

So geht es noch rascher: Die digitale Post ist schnell, sicher, direkt und nicht vom Briefträger abhängig. Wir empfehlen Ihnen daher, für Ihre Kommunikation das Online-Portal BÄV24 (www.baev24.de) zu nutzen. 

Welche Relevanz hat das kürzlich verabschiedete Postmodernisierungsgesetz (PostModG) für das Versorgungswerk? Mehr Flexibilität für Postdienstleister bei der Zustellung ist eines der Ziele des neuen Gesetzes. Der Gesetzgeber verlängert damit die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen. Welche Folgen das Gesetz aber konkret in der Praxis mit sich bringen wird – wie sich zum Beispiel die Zustelldauer für Briefe verlängern wird – steht allerdings noch nicht fest. Die konkreten Auswirkungen hängen maßgeblich davon ab, wie die Postdienstleister die neuen Regelungen umsetzen. Bitte rechnen Sie vorsorglich damit, dass Schreiben zukünftig etwas länger unterwegs sein werden. 

Das Geschäftsjahr 2023 war, wie bereits die Jahre zuvor, geprägt von einer steigenden Komplexität der Markt­bedingungen. Exogene Heraus­forderungen wie viel­fältige geopolitische Unsicher­heiten sowie eine veränderte Preis- und Zinsentwicklung haben uns stark gefordert. Umso mehr freuen wir uns, dass die Bayerische Ärzteversorgung auch im abgelaufenen Jahr ein vertrauter und verlässlicher Partner sein konnte und den volatilen Kapitalmärkten erfolgreich getrotzt hat.

Mit einer erzielten Nettoverzinsung in Höhe von 3,52 % (Vorjahr 3,30 %) blicken wir auf ein solides Geschäftsjahr zurück. Die Buchwerte der Kapitalanlagen erhöhten sich auf ca. 29,8 Mrd. € (Vorjahr 28,5 Mrd. €). Der Mix unterschiedlicher Anlageklassen und die verschiedenen Schwerpunkte innerhalb der Investments zeigten erneut ihre Stärke. Die Anzahl der aktiven Mitglieder erhöhte sich auf 103.411 (+1.598 bzw. +1,6 %), davon 81.645 Ärzte, 12.776 Zahnärzte und 8.991 Tierärzte. Die festgesetzten Beiträge der Bayerischen Ärzteversorgung beliefen sich in 2023 auf rd. 1,58 Mrd. €. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung des Beitragsvolumens um 57,3 Mio. € oder 3,8 %. Die darin enthaltenen freiwilligen Mehrzahlungen erreichten 2023 einen Wert von 86,7 Mio. €. Die Anzahl der Versorgungsempfänger erhöhte sich ebenfalls auf nunmehr 43.486 (+1.438 bzw. +3,4 %). Die Versorgungsleistungen stiegen auf 1,29 Mrd. € (+55,1 Mio. € bzw. +4,5 %) an. Angesichts dieser Entwicklung hat der Landesausschuss in seiner Sitzung am 23.10.2024 beschlossen, die nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und alle eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 01.01.2025 um 2 % zu dynamisieren.

Für das aktuelle Geschäftsjahr 2024 erwarten wir weiterhin ein anspruchsvolles Marktumfeld, sind aber zugleich vorsichtig zuversichtlich. Mit unserer Fokussierung auf eine klar definierte Aufgabe, mit einem Finanzierungssystem, das Umlage- und Kapitalanlage vereint, und nicht zuletzt mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir auch für ein schwieriges Umfeld gut gerüstet. Trends frühzeitig erkennen, proaktives Handeln und ein gutes Risikomanagement – das zählt zu den großen Stärken des Versorgungswerks. Darüber hinaus nutzen wir alle Möglichkeiten der Automatisierung und Digitalisierung, um Prozesse zu vereinfachen und unseren Mitgliedern einen breiten Service anzubieten.

Wir sehen Nachhaltigkeit als Chance, uns fortlaufend zu verbessern. Der neue Nachhaltigkeitsbericht der BVK nach der Global Reporting Initiative (GRI) bietet einen kompakten Überblick über die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Berichtsjahr 2023 und umfasst die Bereiche Organisation, Kapitalanlage, Ökonomie, Ökologie und Soziales.

Hier finden Sie einen Auszug aus den Nachhaltigkeits-Highlights 2023:

  • Attraktive, rein arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung für die Angestellten der von der BVK verwalteten Versorgungseinrichtungen
  • Erfolgreiche Implementierung eines ESG-Impact-Fonds
  • Beitritt zur ESG Data Convergence Initiative (EDCI) zur Erhebung und Standardisierung von ESG-Daten im Private-Equity-Portfolio
  • Strombeschaffung mit „Grünstrom“ nachhaltig umgesetzt
  • Durchführung der CRREM-Analyse für den Immobiliendirektbestand

Im Nachhaltigkeitsbericht wurde unter Bezugnahme auf die GRI-Standards für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 reported. Der Index ist von GRI-Services geprüft – die Anforderungen entsprechen den GRI-Standards. Zudem wurde sichergestellt, dass die Informationen im Index klar dargestellt und für die Stakeholder barrierefrei zugänglich sind.

Hier kommen Sie zum GRI-Nachhaltigkeitsbericht der Bayerischen Versorgungskammer.

Die im Jahr 2024 entrichteten Beiträge und freiwilligen Mehrzahlungen an die Bayerische Ärzteversorgung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der steuerliche Höchstbetrag beträgt bei Alleinstehenden im Jahr 2024 27.565 EUR. Zusammenveranlagte können 55.130 EUR steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt.

Der Bundesgesetzgeber hat den steuerlich attraktiven Sonderausgabenabzug eingeführt, um durch höhere Beitragszahlungen die Eigenvorsorge zu stärken. Lassen Sie diese Option nicht ungenutzt verstreichen, denn Ihre Rente wird später steuerlich veranlagt.

Freiwillige Mehrzahlungen können Sie jedes Jahr leisten - Sie müssen aber nicht! So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen jährlich neugestalten. Ob monatliche oder einmalige Zahlung, ob ein niedriger Betrag oder mehrere Tausend Euro – die Zahlung kann ganz individuell ausfallen. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2024: 42.120 EUR). Übrigens: Durch zusätzliche Beiträge steigen nicht nur die Ansprüche auf Altersruhegeld, sondern entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Was noch für das Versorgungswerk spricht? Die BÄV zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren oder Provisionen. Auch erfolgt keine Gewinnabführung Gesellschafter oder Aktionäre.

Zusammengefasst finden Sie die wichtigsten Erläuterungen auch in unserem Flyer"Freiwillige Mehrzahlungen".

 

Derzeit erreichen uns Hinweise von Mitgliedern, nach denen diese Telefonanrufe von Dritten erhalten haben, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiter des Versorgungswerks ausgaben. Ziel dieser Anrufe ist es offenbar, an persönliche Daten der Mitglieder zu gelangen.

Wir bitten Sie daher um erhöhte Vorsicht. Geben Sie keine sensiblen Daten am Telefon bekannt. Im Zweifel vereinbaren Sie einen Rückruf und bitten um eine entsprechende Telefonnummer, um die Seriosität zu überprüfen. Bitte melden Sie uns auch derartige Vorkommnisse, damit wir das Ausmaß beurteilen und gegebenenfalls weitere Schritte in Erwägung ziehen können.

Entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis durch die zuständigen Finanzbehörden gelten Rehabilitationszuschüsse berufsständischer Versorgungseinrichtungen nunmehr – auch für zurückliegende steuerliche Veranlagungszeiträume – als steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EstG) und werden von der Bayerischen Ärzteversorgung deshalb künftig nicht mehr im Rahmen der jährlichen Rentenbezugsmitteilung an die zentrale Stelle gemeldet (§ 22 a EstG).

Falls Sie Ihre Steuerveranlagung für zurückliegende Zeiträume korrigieren lassen wollen, kann Ihnen die Bayerische Ärzteversorgung auf Anfrage eine Bescheinigung über erhaltene und gemeldete Rehabilitationszuschüsse ausstellen.

In der aktuellen Berichterstattung werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage eines Clubbetreibers („Core Club“) gegen den Immobilienentwickler Michael Shvo, gegen diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben.

Die BVK ist unverändert davon überzeugt, dass es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Nennung der BVK in der Klage gibt. Unsere Investitionen in die betreffenden Immobilien erfolgen indirekt und unter Beachtung der für uns geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für Anlagen in ausländische Projekte.

Wir haben darüber hinaus den Antrag von Shvo auf Abweisung der Klage des Core Clubs und die öffentlich eingereichten vertraglichen Vereinbarungen zwischen Shvo und Core Club eingesehen, die zur Unterstützung von Shvos Antrag auf Klageabweisung vorgelegt wurden. Wir waren überrascht zu erfahren, dass Core Club diese schriftlichen Vereinbarungen ignoriert hat. Die Anschuldigungen in Bezug auf die Beklagten sind falsch.

Wir erwarten eine rasche Klärung dieser Angelegenheit.

Haben Sie Fragen an uns? Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten.

Der nächste Sprechtag für die Mitglieder aus der Pfalz findet am Mittwoch, den 18.09.2024, in Ludwigshafen statt. Die Beratung erfolgt in den Räumlichkeiten der Bezirkszahnärztekammer Pfalz. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Bezirkszahnärztekammer Pfalz.

In der aktuellen Berichterstattung (zur Zeit Immobilienzeitung und Abendzeitung) werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben. Ein Gericht hat die Klage und die darin enthaltenen Vorwürfe bisher noch nicht inhaltlich überprüft.

Wir distanzieren uns in jeder Hinsicht von rechtswidrigem und unredlichem Geschäftsverhalten, wie es mit der Klage vorgetragen wird.

Die Bayerische Versorgungskammer ist nicht Eigentümer der betreffenden Immobilien. Richtig ist vielmehr, dass durch die BVK nur indirekt und gemeinsam mit weiteren Investoren außerhalb der BVK Anteile an einem Fonds gehalten werden, welcher seinerseits in den entsprechenden Immobilien investiert ist. Eine Beteiligung am Management der BVK auf diesen Fonds besteht aus gesetzlichen und regulatorischen Gründen nicht. Die BVK steht hinsichtlich der streitgegenständlichen Themen in keiner Beziehung zu Michael Shvo, dem Core Club oder der Geschäftsführerin Jennie Enterprise.

Als Investor eines Fonds besteht die Pflicht darin, eine zugesagte Geldsumme gemeinsam mit anderen Investoren dem Alternative Investment Fund Manager (AIFM) zur Verfügung zu stellen, welche entsprechend einer im Vorfeld definierten Anlagestrategie zugeführt wird. Alle AIFMs unserer Fonds sind regulierte Manager gemäß der AIFM-Richtlinie der EU und werden von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt. Demnach muss die Unabhängigkeit der AIFMs bei der Ausübung ihrer Eigentümerfunktion sichergestellt sein.

Die in der Klage aufgeworfenen Themen werden von unseren Anwälten sorgfältig geprüft. Bezüglich der konkreten Tätigkeit von Herrn Shvo im Fonds können wir aufgrund der vorstehenden Gründe keine Angaben machen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des entsprechenden AIFM des Fonds fällt. Vor diesem Hintergrund können wir uns keine Grundlage vorstellen, nach der eine entsprechende Klage gegen die BVK Erfolg haben könnte.

Am 18.03.2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften (Signa Prime Selection AG und Signa Development Selection AG) Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden. 

Den Gläubigern wird durch die im Sanierungsplan vorgesehene Treuhandlösung zudem eine höhere Quote als im ursprünglichen Sanierungsplan (30 %) in Aussicht gestellt. Das gesamte Vermögen der Gesellschaften geht in Treuhandgesellschaften über und die Treuhänder erhalten bis zu 5 Jahre Zeit, die Vermögenswerte marktschonend zu veräußern. Die Gläubiger erhoffen sich hiervon bessere Preise.

Die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer sind als grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehensgeber von diesen Entscheidungen nicht unmittelbar betroffen. Es bestehen an drei hochwertigen Objekten, an denen Signa beteiligt ist, Immobilienfinanzierungen. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Finanzierungen liegt weit unter 1 Prozent der Gesamtkapitalanlagen der Versorgungseinrichtungen. Bei den drei Immobilienfinanzierung sind derzeit keine Zinsforderungen offen.

Die Bayerische Versorgungskammer steht weiterhin eng im Austausch mit den Ansprechpartnern des Signa-Konzerns und begleitet diesen Prozess intensiv zusammen mit der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei.

Der vormals von Signa gemanagte Immobilienspezialfonds wurde zum 01.04.2024 auf den neuen Asset Manager „VALUES. Real Estate“ übertragen. Die Firma Values ist uns langjährig bekannt und wir arbeiten bereits vertrauensvoll mit ihr im Immobilienbereich zusammen. Die Zusammenarbeit im Bereich Immobilienspezialfonds mit dem Signa-Konzern ist somit beendet.

Mit unserem Mitgliedermagazin „BÄV aktuell“ informieren wir zu interessanten und aktuellen Themen der Altersversorgung. Lesen Sie jetzt die neueste Ausgabe ganz einfach online. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Seit 2005 läuft der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung wie der Bayerischen Ärzteversorgung, 2040 sollte die Übergangsphase enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum bis ins Jahr 2058 verlängert. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Für Renten, die im laufenden Jahr beginnen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 % statt 84 %. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 %, sondern lediglich 91 %. Die verlängerte Übergangszeit bedeutet für künftige Versorgungsempfänger letztlich eine Steuerentlastung. Die Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Einkommen und dem Jahr des Rentenbeginns. 

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Unter Finanzexperten wird allerdings weiterhin bezweifelt, dass die gesetzliche Änderung ausreicht, um eine mögliche Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Einführung und hoher Nachfrage nach Telefonterminen über unser Terminbuchungstool für Mitglieder und Versorgungsempfänger der Bayerischen Ärzteversorgung sowie deren Hinterbliebene zur Beratung in Leistungsangelegenheiten wie z. B. Altersruhegeld, vorgezogenes Altersruhegeld, Hinterbliebenenversorgung o. ä. (vgl. Meldung vom 27.09.2023) sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Freitagen telefonisch über die Hotline (089) 9235-7413 (Leistungsangelegenheiten) bzw. deren Durchwahl nicht erreichbar. Wir bitten Sie um eine entsprechende Terminbuchung. Sie werden dann von Ihrem/r zuständigen Mitarbeiter/in zur vereinbarten Uhrzeit angerufen.

Nach § 22a des Einkommensteuergesetzes hat die Bayerische Ärzteversorgung bis zum 01.03.2024 die Rentenbezugsmitteilung an die Finanzbehörden zu übermitteln. Unsere Versorgungsempfänger erhalten die Bestätigung zum Ausfüllen der Anlage R zur Einkommensteuererklärung in den nächsten Tagen.

Der große Dichter Johann Wolfgang von Goethe hat zum Jahreswechsel einmal gesagt: „Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir.“ In diesem Sinne sollten wir zuversichtlich in das Jahr 2024 gehen.  

Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Nicht nur, weil es der erste Tag in jedem Jahr ist, sondern auch, weil dann häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Einige, für die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung besonders bedeutsame Kenngrößen, haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Selbständige

Der Pflichtbeitrag von Selbständigen beträgt 18 % des reinen Berufseinkommens bis zur BBG der DRV und 7 % der darüber hinausgehenden Einkommensteile. Für das Jahr der ersten Niederlassung in eigener Praxis und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre gilt ein Beitragssatz von 8 %.

Angestellte

Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben zur BÄV als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leisten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten. Dies sind im Jahr 2024 18,6 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur BBG. Bei einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 7.550 EUR und mehr beträgt der höchste Pflichtbeitrag monatlich 1.404,30 EUR. Die Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Hälfte dieses Beitrags (§ 172a SGB VI).

Steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen

Die im Jahr 2024 entrichteten Beiträge können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG geltend gemacht werden. Der steuerliche Höchstbetrag, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/ West gekoppelt ist (aufgerundet 24,7 % von 111.600 EUR), beträgt im Jahr 2024 27.565 EUR. Im Jahr 2023 lag der Höchstbetrag bei 26.528 EUR. Ab dem Veranlagungsjahr 2023 dürfen diese Höchstbeträge voll (d.h. zu 100 %) ausgeschöpft werden. Alleinstehende könnten also im Jahr 2024 27.565 EUR und Zusammenveranlagte 55.130 EUR steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. 

Steuerpflichtiger Anteil der Alterseinkünfte

Der Prozentsatz für den steuerpflichtigen Anteil der Alterseinkünfte steigt schrittweise an. Beginnt der Bezug von Versorgungsleistungen im Jahr 2024, unterliegen nach derzeitiger Rechtslage 84 % der Rente der Steuerpflicht.

Seitens der Bundesregierung ist eine Änderung bei der Besteuerung der Renten geplant. So soll der steuerpflichtige Rentenanteil für künftige Rentenjahrgänge nicht mehr wie aktuell um 1 % pro Jahr steigen, sondern nur noch um 0,5 %. Eine Verringerung der jährlichen Steigerung hätte zur Folge, dass die vollständige Besteuerung neuer Renten nicht schon im Jahr 2040, sondern erst im Jahr 2058 eintritt. Diese Änderung ist Bestandteil des „Wachstumschancengesetzes“, welches vom Bundesrat am 24.11.2023 zur Überarbeitung an den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde. 

Dynamisierung

Die Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen werden zum 01.01.2024 um 1,5 % erhöht. Dies bedeutet keine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, da sowohl die Ausgangsverrentung als auch die Gesamtverrentung des Versorgungswerkes systembedingt höher ist. 

Das Jahr 2023 geht mit all seinen Höhen und Tiefen, den guten wie schlechten Nachrichten, den Wundern und Dramen zu Ende. Eine afrikanische Weisheit lautet: Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich!

Nehmen wir uns dieses Sprichwort bei all den globalen Problemen zu Herzen, dann bleiben aus dem ersten Satz die Höhen, die guten Nachrichten und die Wunder bestehen. Das ausklingende Jahr schenkt uns auf diese Weise einen hoffnungsvolle Perspektive auf die Zukunft.

2023 ist auch das Jahr, in dem die Bayerische Ärzteversorgung ihr 100-jähriges Bestehen feiern konnte. Wer vor 100 Jahren auf die Welt gekommen ist, hat einiges erlebt. Die Hyperinflation, den Untergang der Weimarer Republik, Nationalsozialismus, den Zweiten Weltkrieg, Währungsreformen, schwere Rezessionen und die Finanzkrisen im 21. Jahrhundert - um nur einige Aspekte herauszugreifen. Allein an dieser kurzen Aufzählung wird deutlich, mit welchen Herausforderungen sich die Bayerische Ärzteversorgung in diesem Zeitraum konfrontiert sah. Ein durchdachtes Konzept und der Mut zur fortwährenden Erneuerung sind die wesentlichen Bausteine, um derartige Krisen und Katastrophen erfolgreich zu meistern. Und so steht die Bayerische Ärzteversorgung bis heute für Beständigkeit in der Altersversorgung. Auch dies vielleicht ein Lichtblick in unruhigen Zeiten.

Die Vorweihnachtszeit bietet gute Gelegenheit, einmal Dank zu sagen. Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitgliedern der Bayerischen Ärzteversorgung für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Freunden ein besinnliches Weihnachtsfest, verbunden mit den besten Wünschen für einen guten Start ins neue Jahr.

Wir leben in einer Zeit multipler Krisen. Inmitten dieser Unsicherheit wird vielen Menschen bewusst, was ihnen wirklich wichtig ist. Sie stellen fest: Es sind Werte wie Sicherheit und Vertrauen. Genau hierfür steht die Bayerische Ärzteversorgung - und dies seit nunmehr 100 Jahren.

Finanzielle Stabilität schafft Verlässlichkeit und Verlässlichkeit schafft Vertrauen. Mit einem soliden Jahresabschluss 2022 haben wir hierfür erneut die Grundlage gelegt. Das Versorgungswerk konnte mit einer erzielten Nettoverzinsung in Höhe von 3,3 % (Vorjahr 3,71 %) den zugrunde gelegten Rechnungszins von 3,25 % erreichen und somit eine positive Bilanz ziehen. Die Kapitalanlagebestände erhöhten sich im Buchwert um 5 % auf 28,5 Milliarden Euro. Der Mitgliederbestand (Aktive) nahm um 1,7 % auf fast 102.000 Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte zu. Das Beitragsaufkommen des Versorgungswerkes wuchs um 1,4 % auf rund 1,5 Milliarden Euro. Die Zahl der Versorgungsempfänger stieg um 3,2 % auf über 42.000. Die Summe der Versorgungsleistungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,0 % auf rund 1,2 Milliarden Euro. Weitere Kennzahlen und detaillierte Informationen stehen im Geschäftsbericht 2022 zur Verfügung, der für unsere Mitglieder im Online-Portal BÄV24 abrufbar ist.

All diese Zahlen zeugen von einem stabil aufgestellten Versorgungswerk, das den gut fundierten Kurs auch in Zukunft weiterverfolgen wird. Angesichts dieser erfreulichen Ergebnisse hat der Landesausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2023 beschlossen, die nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und alle eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 01.01.2024 um 1,5 % zu dynamisieren. Maßgeblich für die Höhe des Ruhegeldes sind allerdings nicht nur die jährlichen Anpassungen, sondern vor allem die Ausgangsverrentung, die bei der Bayerischen Ärzteversorgung deutlich über der Verrentung der Deutschen Rentenversicherung liegt. Das heißt konkret, dass das Versorgungswerk von einem höheren Grundniveau ausgehend dynamisiert. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Das abgeschlossene Geschäftsjahr 2022 hat es noch einmal verdeutlicht: Die Welt verändert sich mit hoher Geschwindigkeit und stellt immer wieder neue Anforderungen an uns alle. Als verantwortungsvoller Träger der Alterssicherung müssen wir darauf vorbereitet sein. Darum haben wir in den vergangenen Jahren viele Weichen gestellt, von der weiteren Diversifizierung der Vermögensanlage, der Optimierung von Arbeitsprozessen, der Implementierung von Online-Diensten bis hin zur Fortentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

Mit einem Festakt hat die Bayerische Ärzteversorgung zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) am 6. Oktober 2023 ihr 100-jähriges Bestehen gefeiert. Dies ist zugleich das Gründungsjubiläum der berufsständischen Altersversorgung in Deutschland. Rund 500 Gäste folgten der Einladung auf den Nockherberg in München, um gemeinsam diesen Anlass entsprechend zu würdigen. 

Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, hob in seiner Festrede die beeindruckenden Meilensteine des größten und ältesten Versorgungswerks in Deutschland hervor. Als Erfolgsgeheimnis sieht er eine „Mischung aus Anpassungsfähigkeit an die Gegenwart und eine langfristige Ausrichtung in die Zukunft“. Die Bayerische Ärzteversorgung wie das gesamte berufsständische Versorgungswesen hätten sich, so Herrmann, über einen Zeitraum von 100 Jahren hinweg als eigenständiges System auf landesgesetzlicher Grundlage ohne staatliche Zuschüsse hervorragend bewährt. Zugleich bekräftigte Herrmann, dass die bayerische Staatsregierung ausdrücklich zur berufsständischen Altersversorgung steht.
Die Bayerische Ärzteversorgung erfüllt ihre Aufgaben seit ihrer Gründung in echter Selbstverwaltung, ein seit nunmehr einem Jahrhundert erprobtes Erfolgsmodell. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung und zugleich Vorsitzende des Kammerrats der Bayerischen Versorgungskammer, Dr. Lothar Wittek, ging in seiner Ansprache auch auf bedeutende Weichenstellungen der Vergangenheit ein, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, die berufsständische Altersversorgung zukunftsfest auszugestalten. „Das wichtigste Kapital der berufsständischen Altersversorgung ist das Vertrauen der Mitglieder, das wir uns jeden Tag aufs Neue erarbeiten müssen“, so lautet sein Credo für eine erfolgreiche Gestaltung von Gegenwart und Zukunft.

Christine Draws, Mitglied des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer und Leiterin des Bereichs Bayerische Ärzteversorgung, nahm ihrerseits die Zukunft fest in den Blick. Als eine vordringliche Aufgabe sieht sie es an, die Potenziale des digitalen Wandels zum Wohl der Mitglieder zu nutzen. „100 Jahre Erfolgsgeschichte sind Ansporn, mit Weitblick und Innovationen die Herausforderungen der Zukunft zu gestalten“, so Frau Draws in ihrer Begrüßungsrede. 

Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist die Leistung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die Beweggründe zur Errichtung des Versorgungswerks finden sich in den turbulenten Zwanzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts. Konnten vor dem Ersten Weltkrieg Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte die eigene Altersversorgung und die Absicherung der Familienangehörigen noch stemmen, führte vor allem die immer weiter zunehmende Inflation dazu, dass die Vermögen rasch zu schwinden begannen. In den Anfangsjahren von einigen Betrachtern nur als „Notgroschenversorgung“ belächelt, gelang es über die Jahrzehnte, das Versorgungswerk zur allgemein anerkannten Vollversorgung für mittlerweile über 150.000 Angehörige der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände in Bayern sowie den Staatsvertragsgebieten auszubauen.  

100 Jahre – ein Zeitraum voller bewegender Ereignisse: Die völlige Geldentwertung während der Hyperinflation, die Goldenen Zwanziger und die Große Depression in der Zeit der Weimarer Republik. Auf die erste Demokratie auf deutschem Boden schließt sich die rund zwölf Jahre währende Herrschaft des Nationalsozialismus an; sie bringt Zerstörung und millionenfachen Tod. Schließlich stehen die allermeisten Deutschen vor dem Nichts, sind vertrieben, ausgebombt und Opfer des eigenen kollektiven Größenwahns. Es folgen Währungsreform, Wiederaufbau, Blockbildung zwischen Ost und West, gesellschaftliche Umwälzungen in den 1970er-Jahren, dann politische Entspannung ab Ende der 1980er-Jahre, deutsche und europäische Einigung, digitale Revolution, Globalisierung – die Menschen hatten viele Veränderungen und Krisen zu bewältigen. Und auch das 21. Jahrhundert begann mit enormen Herausforderungen, verursacht durch internationalen Terrorismus sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen. Eine Epoche des ständigen Umbruchs mit widersprüchlichen und gegenläufigen Entwicklungen. Und mittendrin: die Bayerische Ärzteversorgung.

Die Beweggründe zur Errichtung des Versorgungswerks finden sich in den turbulenten 1920er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Vor dem Ersten Weltkrieg waren Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte als Angehörige des gehobenen Mittelstands durchaus in der Lage, für die eigene Altersversorgung und die Absicherung der Familienangehörigen ausreichend vorzusorgen. Der militärische und staatliche Zusammenbruch sowie die immer weiter zunehmende Inflation ließen die Situation plötzlich in einem ganz anderen Licht erscheinen. Die Vermögen begannen rasch zu schwinden, die Versicherungen wurden wertlos, Honorare aber oft erst zu einer Zeit bezahlt, zu der sich die Heilberufler dafür kaum das Notwendigste kaufen konnten. Ein häufig gebrauchtes Schlagwort sprach damals vom „Todeskampf des Mittelstands“.

Der tatkräftige und zielbewusste 1. Vorsitzende des Landesausschusses der Ärzte Bayerns, Sanitätsrat Dr. Alfons Stauder, entwickelte angesichts dieser scheinbar ausweglosen Situation kühne Pläne zur Überwindung der Notlage. Er war überzeugt, dass eine bezahlbare soziale Sicherung nur über eine Pflichtversicherung mit Beitragsumlage und staatlicher Aufsicht zu erreichen ist. Nachdem die von Dr. Alfons Stauder aufgestellten Leitsätze zur – wie man sie damals noch titulierte – „Pensionsversicherung der Bayerischen Ärzteschaft“ vom 3. Bayerischen Ärztetag einstimmig angenommen wurden, erarbeiteten die Bayerische Versicherungskammer und die Vertreter der Berufsstände den Gesetzesentwurf für die Einrichtung der Bayerischen Ärzteversorgung, die ihre Arbeit schließlich am 1. Oktober 1923 unter geradezu absurden Verhältnissen aufnehmen konnte.

Das „Gesetz über die Bayerische Ärzteversorgung“ sah einen einmaligen staatlichen Gründungsbeitrag von 1 Milliarde Mark vor, der als Grundstock dem Vermögen zugeführt werden sollte. Als aber dieser Betrag dem neuen Versorgungswerk überwiesen wurde, hätte er aufgrund der rasant fortschreitenden Geldentwertung nicht einmal ausgereicht, um die Kosten für den Satzungsdruck zu decken. Auch die Einkommensverhältnisse der Mitglieder und damit ihre Möglichkeit zur Beitragsleistung waren bis zum Ende der Inflation geradezu trostlos. Die Verantwortlichen betraten zugleich versicherungstechnisches Neuland, da sie über nahezu keine Unterlagen verfügten, die eine Einschätzung des von der Versorgungseinrichtung zu tragenden Risikos zuließen. Alles in allem eine gewaltige Herausforderung mit vielen Unwägbarkeiten.

Und dennoch war ein politisch revolutionärer Schritt vollzogen: Zum ersten Mal gab es ein soziales Sicherungssystem, das die Eigeninitiative und Solidarität der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände mit der Durchsetzungsmacht des öffentlichen Rechts verband. Der Schriftverkehr aus der damaligen Zeit belegt, dass es wohl ohne die Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit einiger Protagonisten der ersten Stunde nicht zur Errichtung des Versorgungswerks gekommen wäre. Damit wurde in den Gründungsjahren die oft zitierte Brecht´sche These, dass „alle großen Ideen an den Leuten scheitern“, eindrucksvoll widerlegt.

Natürlich blieb das Versorgungswerk in der Folge von stürmischen Zeiten nicht verschont. Die fortwährende Hyperinflation, der Zweite Weltkrieg und die Währungsreform 1948 stellten die Bayerische Ärzteversorgung vor weitere Herausforderungen. Doch dank der Umsicht der Standespolitiker, motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Rückhalts der Mitglieder gelang es, Krisen zu durchstehen und gestärkt daraus hervorzugehen. Vor allem nach der erfolgreichen Bewältigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges war es naheliegend, dass die Bayerische Ärzteversorgung Anreiz und Vorbild für all diejenigen Freiberufler wurde, die nunmehr aus dem neuen Desaster die gleichen Konsequenzen zogen, nämlich den Entschluss, berufsständische Versorgungswerke aufzubauen.

Aus den ersten, bisweilen schwierigen Gehversuchen hat sich über viele Jahrzehnte eine stabile Solidargemeinschaft mit beachtlichem Leistungsniveau entwickelt. Die Ziele der Gründergeneration sind erreicht worden, mehr noch: Das älteste und mitgliederstärkste Versorgungswerk in Deutschland hat eine Entwicklung genommen, die als beispielhaft bezeichnet werden kann. Verfolgt man den historischen Weg der Bayerischen Ärzteversorgung, wird rasch sichtbar, dass der Kern, nämlich eine ausgeprägte Mitgliederorientierung und die Fähigkeit, neue Entwicklungen aufzugreifen, damals wie heute bestimmend ist. Das „Geschäftsmodell“ stellt traditionell die Bedürfnisse des Berufsstandes in den Mittelpunkt und kann daher durchaus als Musterbild für Kundenorientierung bezeichnet werden.

Ab sofort können Mitglieder und Versorgungsempfänger der Bayerischen Ärzteversorgung sowie deren Hinterbliebene zur Beratung in Leistungsangelegenheiten oder bei Fragen zum Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit/Zuschüssen zu Rehabilitationsmaßnahmen online einen Beratungstermin buchen (Service > Beratungstermin buchen > Leistungen oder > Berufsunfähigkeit/Reha).

Nutzen Sie das Online-Buchungstool und reservieren Sie sich einen verbindlichen Termin für eine telefonische Beratung oder auf Wunsch eine Präsenzberatung in München (Denninger Straße 37).

26.09.2023

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß §95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Seit dem 01. Januar 2022 ist das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbständige über das Portal sv.net digitalisiert, die ihre selbständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausüben.  Selbständige mit mehreren Berufstätigkeiten im In- und EU-Ausland sind nicht betroffen und beantragen die A1-Bescheinigung weiterhin bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, DVKA.

Eine A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, sodass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten. 

Wer den Antrag elektronisch bislang über das Portal „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) stellen musste, hat dies ab dem 4. Oktober 2023, spätestens jedoch Anfang 2024, im SV-Meldeportal (https://sv-meldeportal.de) vorzunehmen. Dafür ist in der Regel eine Registrierung mit einem Unternehmenskonto basierend auf einem Elster-Organisationszertifikat erforderlich. Soweit eine deutsche betriebliche Steuernummer, die zur Einrichtung des Unternehmenskontos benötigt wird, nicht vorhanden ist, ist eine Registrierung über die BundID als alternative Zugangsmöglichkeit vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass in der elektronischen Antragsmaske Ihre vollständige Mitgliedsnummer einzutragen ist. Diese können Sie unseren Schreiben unter „Unser Zeichen“ entnehmen.

Ihre vollständige Mitgliedsnummer ist stets wie folgt aufgebaut: 

V-xxxxxx-x-002x

Die Anträge werden weiterhin bearbeitet von:

  • der gesetzlichen Krankenkasse, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, 
  • der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), sofern Sie privat krankenversichert sind. 

Im elektronischen Verfahren wird der Antrag automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vom 19.06.2023 erhöht sich zum 01.07.2023 der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von bisher 3,05 % auf 3,4 %. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich auf 0,6 %. Daneben wird ein weiterer Beitragsabschlag in Höhe von    0,25 % pro Kind für Eltern mit mindestens zwei oder mehr (bis zu fünf) Kindern unter 25 Jahren eingeführt. Dieser Beitragsabschlag wird von der Pflegeversicherung bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat (oder vollendet hätte) gewährt. Bei der Ermittlung dieses Abschlags ab dem zweiten Kind sind nicht berücksichtigungsfähig Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Die Pflegekassen werden ihre Mitglieder umfassend über die neuen Regelungen informieren.

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten, verpflichtet das Gesetz die beteiligten Ministerien bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln. Die Bundesregierung berichtet bis zum 31. Dezember 2023 über den Stand der Entwicklung des digitalen Verfahrens.

Die Bayerische Ärzteversorgung kann den kurzfristig neu eingeführten zusätzlichen Beitragsabschlag derzeit leider noch nicht technisch umsetzen; der Beitragsabschlag wird jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben rückwirkend zum 01.07.2023 nachberechnet; gesetzlich ist hierfür eine Frist bis zum 30.06.2025 vorgesehen.

Zum Nachweis der Elterneigenschaft genügt bis zur Einführung des zentralen digitalen Verfahrens in der Zeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 eine Mitteilung an die Bayerische Ärzteversorgung (bitte Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum aller Kinder) als beitragsabführende Stelle. Ihre berücksichtigungsfähigen Kinder werden nach Prüfung vorgemerkt; die Nachberechnung erfolgt infolge technischer Umsetzung.

Zum 1. Juni 2023 wird Axel Uttenreuther neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer. Er ist Nachfolger von Daniel Just, der nach über 10 Jahren in diesem Amt Ende Mai 2023 in den Ruhestand geht. Zeitgleich wird Christine Draws als erste Frau Mitglied des Vorstands. Hierzu fand am 17. Mai 2023 ein feierlicher Festakt in der Münchner Residenz statt.

Am 17. Mai 2023 kamen im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz ca. 220 geladene Gäste zu einem feierlichen Festakt zusammen: Nach über 10 Jahren als Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) wurde Daniel Just in den Ruhestand verabschiedet. Er hatte 1998 als Bereichsleiter Finanzwesen bei der BVK begonnen und war seit 2001 Mitglied des Vorstands. Zu seinen wichtigsten Errungenschaften zählt die Neustrukturierung der Kapitalanlage der BVK hin zu einer globalen, breit diversifizierten und strategischen Ausrichtung einschließlich des Masterfondskonzepts und des Asset-Liability Managements. Daniel Just hat in seiner über 25-jährigen Tätigkeit zum Erfolg der BVK entscheidend beigetragen. Er übergibt den Vorsitz des Vorstands zum 1. Juni 2023 an Axel Uttenreuther, der durch seine langjährige Tätigkeit in der BVK – zuletzt als Vorstand Bayerische Ärzteversorgung, Mathematik und Informationsverarbeitung – über große Erfahrung und Kenntnisse des Gesamthauses verfügt. Er begann bereits 1993 in der damaligen Bayerischen Versicherungskammer, die 1995 in die Versicherungskammer Bayern und die Bayerische Versorgungskammer getrennt wurde. Axel Uttenreuther möchte insbesondere die Digitalisierung weiter vorantreiben, um die wandelnden Anforderungen der Versicherten und Mitglieder bestmöglich zu erfüllen. Zugleich steht er für Kontinuität in den heutigen herausfordernden sowie schnelllebigen Zeiten. Seine Nachfolge übernimmt Christine Draws als erste Frau im Vorstand. Sie wird auch für die IT verantwortlich sein und dabei Innovation und Prozessoptimierung weiterhin fördern. Mit ihrem hohen fachlichen Know-how und ihrem Führungsstil konnte sie bereits in ihren vorherigen Positionen überzeugen. Ihre Tätigkeit bei der BVK begann Christine Draws 1995, sie hatte zuletzt die Positionen Leiterin des Bereichs Bayerische Ärzteversorgung und stellvertretendes Mitglied des Vorstands inne.

Innenminister Joachim Herrmann würdigte in seiner Ansprache die langjährigen Verdienste und Erfolge von Daniel Just, freute sich über die Amtseinführung von Axel Uttenreuther als seinen Nachfolger und die Bestellung von Christine Draws als Mitglied des Vorstands. Er resümierte: „Herr Just hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bayerische Versorgungskammer erfolgreich gewachsen ist und sich zu einem nachhaltigen und erfolgreichen Arbeitgeber entwickelt hat. Aber auch bei Herrn Uttenreuther weiß ich die Versorgungskammer in besten Händen, denn als Mitglied des Vorstands ist er schon lange mit den anstehenden Herausforderungen vertraut."

Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Kammerrats der Bayerischen Versorgungskammer, betonte in seiner Rede: „Die BVK ist zukunftsfähig und gut aufgestellt, durch ihre nachhaltige Unternehmensführung, ihre diversifizierte Anlagestrategie und die bereits fortgeschrittene digitale Weiterentwicklung.“ Er ist überzeugt, dass Axel Uttenreuther als kompetenter Nachfolger die Erfolgsgeschichte weiterführen wird, welche die BVK unter Daniel Just erleben durfte. 

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht unter anderem eine aus Steuermitteln finanzierte sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vor. Die einkommenssteuerpflichtige Einmalzahlung haben insbesondere Rentnerinnen und Rentner erhalten, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten und ihren Wohnsitz im Inland hielten. Die Auszahlung erfolgte automatisch ohne Antragstellung durch die jeweilige Rentenzahlstelle im Dezember 2022.

Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke sind nicht anspruchsberechtigt (vgl. § 1 Abs. 2 Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz (RentEPPG)). 

Der Vorsitzende des Landesausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung, Herr Dr. Gerald Quitterer, hat sich gemeinsam mit den Vorsitzenden aller weiteren bayerischen berufsständischen Versorgungswerke bereits im Gesetzgebungsverfahren an die Politik und Ministerien, namentlich an den Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder sowie den Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, gewandt. Hieraufhin hatte Herr Staatsminister Herrmann seine Unterstützung signalisiert. Auch die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz der Bundesländer hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die sog. Energiepreispauschale auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern berufsständischer Versorgungswerke zu Gute kommen sollte. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) - unsere Interessenvertretung auf Bundesebene – stand von Beginn der Diskussionen an in engem Kontakt mit der Politik, den zuständigen Bundesministerien sowie den Landesregierungen weiterer Bundesländer. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen traten dennoch im November 2022 in Kraft.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale.

 

10.01.2023

Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind Befreiungsanträge im Zuge der sogenannten "e-Befreiung“ ab 1. Januar 2023 nur noch elektronisch zu stellen.

Wenn Sie folglich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels oder wesentlichen Änderung Ihres Tätigkeitsfeldes eine neue Befreiung benötigen, klicken Sie zur Antragstellung bitte hier
 

Ein neues Jahr liegt vor uns: Insgesamt 365 Tage, 8.760 Stunden und 525.600 Minuten. Was werden die kommenden Tage, Wochen und Monate für uns bringen? Eine spannende, ja aufregende Frage.

Schon Immanuel Kant empfiehlt: „Der Himmel hat den Menschen als Gegengewicht zu den vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.“ Auch im neuen Jahr wird das Eine besser und das Andere schlechter gelingen. Dass die Gesamtbilanz für unser Versorgungswerk unter dem Strich wieder gut aussieht, dafür wollen wir uns alle gemeinsam einsetzen.

Mit dem Start ins neue Jahr ändern sich auch einige Kenngrößen, die wir im Folgenden zusammengestellt haben: 

Selbständige

Der Pflichtbeitrag von Selbständigen beträgt 18 % des reinen Berufseinkommens bis zur BBG der DRV und 7 % der darüber hinausgehenden Einkommensteile. Für das Jahr der ersten Niederlassung in eigener Praxis und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre gilt ein Beitragssatz von 8 %.

Angestellte

Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben zur BÄV als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leisten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten. Dies sind im Jahr 2023 18,6 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur BBG. Bei einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 7.300 EUR und mehr beträgt der höchste Pflichtbeitrag monatlich 1.357,80 EUR. Die Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Hälfte dieses Beitrags (§ 172a SGB VI).

Steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen

Der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wird mit dem Jahressteuergesetz (JStG 2022) auf das Veranlagungsjahr 2023 vorgezogen (Ergänzung des § 10 Abs. 3 S. 6 EStG). Danach erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Aufwendungen um 4 Prozentpunkte auf 100 % des Höchstbeitrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung West. Davon profitieren auch die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, denn ihre Beitragszahlungen sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Die mit dem Jahressteuergesetz vollzogene Anpassung des Sonderausgabenabzugs soll in einem ersten Schritt dazu beitragen, langfristig eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die wirksamen Höchstbeträge liegen damit bei 26.528 EUR (53.056 EUR bei zusammenveranlagten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern). Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt.

Steuerpflichtiger Anteil der Alterseinkünfte

Beginnt der Bezug von Versorgungsleistungen im Jahr 2023, liegt die Höhe des Umfangs der Steuerpflicht bei 83 %. Im Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Rentenanteil 100 % betragen.

Dynamisierung

Die Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen werden zum 01.01.2023 um 1 % erhöht. Dies bedeutet keine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, da sowohl die Ausgangsverrentung als auch die Gesamtverrentung des Versorgungswerkes systembedingt höher ist. 

 

In der dunkelsten Zeit des Jahres zünden wir gern Kerzen an, um uns mit Licht und Wärme zu umgeben. Zu allen Zeiten fürchteten die Menschen die Finsternis. Ihr das Licht entgegenzusetzen gehört sicher zu den uralten Rezepten der Menschheit. Wenn wir „im Dunkeln tappen“, so bewegen wir uns im Unklaren und wissen nicht so recht, wohin die Reise geht. In einer solchen Zeit der Ungewissheit befinden wir uns nicht erst seitdem die Tage wieder kürzer werden. Umso größer ist derzeit die Sehnsucht nach Licht – auch in einem umfassenderen Sinne. 

Wirtschaftlich haben die Folgen von Pandemie und der Ukraine-Krieg eine hohe Inflation, volatile Kapitalmärkte und eingetrübte Wachstumsprognosen im Gepäck – das sind Themen, denen wir uns auch als berufsständische Altersversorgungseinrichtung stellen müssen. Unter veränderten Gegegenheiten kommt es darauf an, einerseits langfri­stig in die Sicherheit im Umgang mit Unsicherheiten zu investieren (Resilienz), um anderer­seits im Fall der Fälle daraus möglichst viel Potenzial schöpfen zu können (Agilität). Hier gilt es Prioritäten richtig zu setzen und gestalterisch in die Zukunft zu blicken. Die Bayerische Ärzteversorgung verfolgt in diesem anspruchsvollen Umfeld ihre strategische Ausrichtung konsequent fort, sei es etwa bei der breiten Diversifizierung der Vermögensanlagen, der Optimierung und Implementierung innovativer Onlinedienste und der Umsetzung des Nachhaltigkeitsengagements.

Unser Versorgungswerk ist eine interkollegiale Solidaritäts- und Selbsthilfeeinrichtung der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände, die von der vorvorherigen Generation in Zeiten der Hyperinflation 1923 geschaffen, von der vorherigen ausgebaut und von der jetzigen weiterentwickelt wird. Ein Erfolgsmodell, dass bislang alle Widrigkeiten des 20. und 21. Jahrhunderts meistern konnte. Dies stimmt positiv für die Zukunft und sollte uns zugleich Auftrag sein, bevorstehende Herausforderungen frühzeitig und generationengerecht zu begegnen. 

Zum Ausklang dieses Jahres voller Eintrübungen wartet ein Fest der Hoffnung und der Zuversicht: Weihnachten. Der amerikanische Theologe Dr. Martin Luther King (1929 -1968) hat mit seinem Zitat „Die Botschaft von Weihnachten: Es gibt keine größere Kraft als die Liebe. Sie überwindet den Hass wie das Licht die Finsternis.“ hervorragend die Bedeutung des Weihnachtsfestes beschrieben. Weihnachten ist auch die Zeit der Dankbarkeit: Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitgliedern der Bayerischen Ärzteversorgung, die sich auch an den Feiertagen für das Wohl der Allgemeinheit engagieren.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Adventszeit und schöne Weihnachtstage. Genießen Sie die gemeinsame Zeit mit Ihren Lieben. Schenken Sie sich gegenseitig Hoffnung und Zuversicht und tanken Sie Kraft für das neue Jahr. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. 

Ihre Bayerische Ärzteversorgung

Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass gemeinsam vieles bewältigt werden kann – mit besonderer Flexibilität, einer pragmatischen Herangehensweise und modernen IT-Systemen.

„Digital werden, persönlich bleiben“ – so lautet daher auch das Motto des aktuellen Geschäftsberichts. Denn: Nur die sinnvolle Kombination aus Einsatz moderner Technik und persönlicher Betreuung gewährleistet einen hochwertigen Service, dem wir uns als berufsständischer Altersversorger verpflichtet fühlen.

Unser Geschäftsbericht gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf, die Kapitalmarktentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bayerischen Ärzteversorgung. Neben Risikobericht und Jahresabschluss erfahren Sie im aktuellen Geschäftsbericht auch, was die Bayerische Ärzteversorgung unternimmt, um die Kommunikation mit den Mitgliedern Schritt für Schritt zu vereinfachen, und - soweit möglich und sinnvoll - digital abzubilden.  

Der Geschäftsbericht 2021 ist für unsere Mitglieder im Online-Portal BÄV24 hinterlegt. 

Das Geschäftsjahr 2021 hat unser Versorgungswerk erneut vor besondere Herausforderungen gestellt. Eine anziehende Inflation, rasant steigende Rohstoff- und Energiepreise sowie Störungen in den weltweiten Lieferketten belasteten weiterhin das globale Wirtschaftswachstum. In diesem unbeständigen Kapitalmarktumfeld zu bestehen, war für die Vermögensanlage der Bayerischen Ärzteversorgung eine anspruchsvolle Aufgabe. Die gute Botschaft vorweg: Unsere Investitionsstrategie hat sich aufgrund der breiten Diversifikation erneut bewährt.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 kann die Bayerische Ärzteversorgung mit einer erzielten Nettoverzinsung in Höhe von 3,71 % (Vorjahr 3,52 %) eine positive Bilanz ziehen. Die Kapitalanlagebestände erhöhten sich per saldo um 4,4 % auf 27,2 Milliarden Euro. Der Mix unterschiedlicher Anlageklassen und die verschiedenen Schwerpunkte innerhalb der Investments zeigten erneut ihre Stärke – gerade auch um Rückgänge in einzelnen Anlagesegmenten und geografischen Regionen auszugleichen. Das Beitragsaufkommen des Versorgungswerkes wuchs um 5,2 % auf 1.500,8 Millionen Euro. Besonders beachtlich ist die Höhe der geleisteten freiwilligen Mehrzahlungen, die ein Volumen von 109,0 Millionen Euro (+5,0 %) erreichten. Die Versorgungsleistungen erhöhten sich um 3,9 % auf 1.188,7 Millionen Euro.

All diese Zahlen zeugen von einem stabil aufgestellten Versorgungswerk, das den gut fundierten Kurs auch in Zukunft weiterverfolgen wird. So hat der Landesausschuss in seiner Sitzung am 19.10.2022 beschlossen, die nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und alle eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 01.01.2023 um 1,0 % zu dynamisieren. 

Die aktuelle Gemengelage aus dem Krieg in der Ukraine, den rasant zunehmenden Energiepreisen, ansteigenden Zinsen und der hohen Inflation bietet jede Menge Herausforderungen. Angesichts der Stabilität unserer Rechnungsgrundlagen und der Stärkung der Rücklagen in den letzten Jahren sind wir aber zuversichtlich, die Grundlage dafür gelegt zu haben, weiterhin vorsichtig optimistisch in die Zukunft schauen zu können. Auch in wirtschaftlich unberechenbaren Zeiten wie den heutigen ist die Bayerische Ärzteversorgung ein solider und zuverlässiger Partner für die Altersversorgung. 

Im Frankfurter Stadtteil Gallus wird auf einem 51.000 m² umfassenden ehemaligen Industriegelände ein neuer Baukomplex mit über 1.300 Wohnungen im KfW-55-Standard errichtet. Das Projekt mit dem Namen „franky“ wurde für einen Immobilienfonds erworben, an dem die Bayerische Ärzteversorgung sowie die anderen von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen beteiligt sind. Die Fertigstellung des gesamten Quartiers ist für das Jahr 2025 geplant. Während der Bau bereits weit vorangeschritten ist, wurde im zweiten Quartal 2022 die Grundsteinlegung nachgeholt.  

Das Projekt „franky“ untermauert den Anspruch der Bayerischen Versorgungskammer, in puncto Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Das Besondere an dieser Investition: Ein Rechenzentrum in unmittelbarer Nachbarschaft liefert künftig rund 80 % der Heizenergie für das Stadtquartier – gewonnen aus der Abwärme von Hochleistungsrechnern. Durch diese nachhaltige Art der Wärmeversorgung wird eine CO2 -Einsparung von ca. 440 Tonnen pro Jahr erreicht. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass technologische Innovationen einen wichtigen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten können. Auch angesichts der aktuellen Energiekrise ist die Nutzung der Abwärme eine interessante Alternative zur konventionellen Wärmeerzeugung. Ein finanzieller Vorteil ergibt sich für die künftigen Mieter, denn sie werden von vergleichsweise geringen Energiekosten profitieren. Ein weiterer Nachhaltigkeitsaspekt: Das Quartier entsteht auf einer ehemaligen Gewerbefläche, die im Zuge der Konversion zunächst saniert wurde.
Damit gelingt es, dringend benötigten Wohnraum auf einer dann deutlich entsiegelten Fläche zu schaffen. 

In dem innerstädtischen Quartier werden noch weitere Weichen für die Zukunft gestellt, denn auch die soziale Infrastruktur wird von Beginn an mitgedacht. Der zentrale Quartiersplatzwird durch eine Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität ergänzt. In unmittelbarer Nachbarschaft entstehen drei Kindertagesstätten, sechs Kinderspielplätze sowie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen. Rund 30 % der Wohnungen sind für Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen vorgesehen. Dazu kommen ca. 10 % der Wohnungen, die seniorengerecht konzipiert wurden. 

Der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen soll nach den Plänen der Bundesregierung bereits auf das Veranlagungsjahr 2023 vorgezogen werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird aller Voraussicht nach bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Mit einer Änderung des § 10 Abs. 3 EStG erhöhen sich demnach die als Sonderausgaben abzugsfähigen Aufwendungen um 4 Prozentpunkte auf nunmehr 100 % (aktuelle Rechtslage: 96 %). Davon profitieren auch die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, denn Beiträge zur Basisversorgung sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. 

Für das Veranlagungsjahr 2022 sind keine Änderungen geplant. Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen können aber bereits heute schon anteilig bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für dieses Jahr beträgt der Höchstbetrag 25.639 EUR. Davon können nach dem aktuellen Stufenplan 94 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die wirksamen Höchstbeträge liegen damit bei 24.101 EUR (48.202 EUR bei zusammenveranlagten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern). Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. 

Abhängig von den persönlichen Verhältnissen ist zu empfehlen, die steuerlich relevanten Höchstgrenzen für geleistete Altersvorsorgeaufwendungen auszuschöpfen. Von freiwilligen Mehrzahlungen profitieren die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung mehrfach: 

  • Es steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
  • Es erfolgt im Regelfall eine Minderung der Steuerlast.
  • Die höhere Anwartschaft eröffnet u. U. mehr Flexibilität bei der Ruhestandsgestaltung, so etwa im Hinblick auf die Entscheidung für ein vorgezogenes Altersruhegeld oder die Inanspruchnahme von Teilruhegeld.
  • Eine flexible Beitragsgestaltung ermöglicht die Ausrichtung an individuellen Einkommensverhältnissen.
  • Das Versorgungswerk zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren oder Provisionen. Auch erfolgt keine Gewinnabführung an Kapitaleigner.

Weitere Informationen zu freiwilligen Mehrzahlungen finden Sie hier.

BÄV24 ist das Online-Portal der Bayerischen Ärzteversorgung und seit 2009 für alle registrierten Mitglieder verfügbar. Dieses Jahr sind weitere Funktionen hinzugekommen.

Ein neu integriertes „Postfach“ ermöglicht nunmehr eine wechselseitige elektronische Korrespondenz mit dem Versorgungswerk. Im „Posteingang“ steht eine Vielzahl von Schreiben zur Verfügung, so beispielsweise die jährliche Anwartschaftsmitteilung. Im ebenfalls neu eingerichteten Modul „Gesendete Nachrichten“ sind die über das Kontaktformular oder über die BÄV-App übermittelten Nachrichten und Dokumente hinterlegt.

Die bereits bekannten Funktionen

  • Ruhegeldprognosen – Abrufen der aktuellen Prognosen, Ruhegeld-Rechner für variable Zukunftsszenarien sowie Berechnung der erforderlichen Beiträge für ein „Wunschruhegeld“ 
  • Freiwillige Mehrzahlungen – Ermittlung der noch möglichen freiwilligen Mehrzahlungen und deren Auswirkungen auf die künftige Altersversorgung
  • Versorgungsdaten – Einsicht in die Versorgungsansprüche und -auszahlungen
  • Beitragsdaten – Ansicht der Fälligkeiten, Zahlungen sowie der Beitragshistorie
  • Persönliche Daten – Ansicht und Anpassungsmöglichkeit der persönlichen Daten 

bleiben natürlich erhalten und komplettieren das derzeitige Portal-Angebot. Besonders benutzerfreundlich ist, dass die Zugangsdaten für das Online-Portal BÄV24 auch für die BÄV-App verwendet werden können. 

Parallel wird bereits an einem umfassenden Relaunch gearbeitet. Im Fokus stehen ein erweiterter Funktionsumfang, eine intuitive Benutzerführung, ein zeitgemäßes Design sowie die Optimierung für Mobilgeräte. Die Entwicklung orientiert sich dabei konsequent an den Nutzerbedürfnissen, um einen erkennbaren Mehrwert, gute Usability sowie einen einfachen Zugang zu gewährleisten.

Ist Ihr Interesse geweckt? Hier geht’s zum Online-Portal BÄV24

Die Bauarbeiten in Mainz schreiten voran. Vertreter der Bayerischen Ärzteversorgung und der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft haben am 31. August 2022 das traditionelle Baustellenfest feiern können. Mit dabei waren auch die Architekten und Mitarbeiter der ausführenden Baufirmen.

„Die erste wichtige Etappe ist erfolgreich zurückgelegt“, zeigte sich Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung, zufrieden und zog eine positive Zwischenbilanz. Zugleich hob er die mit der Investition verbundene Win-Win-Situation hervor: „Die ärztliche Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz kann ihre Kräfte zentral an einem Standort bündeln und unser Versorgungswerk, die Bayerischen Ärzteversorgung erhält beständige Einnahmen, um zugesagte Versorgungsleistungen für die Versorgungsempfänger zu finanzieren.“

Insgesamt werden in dem 3-geschossigen Neubau rund 5.600 m² Mietfläche geschaffen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die Bezirksärztekammer Rheinhessen und die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz werden die Räumlichkeiten künftig als Hauptmieter nutzen. Das Revitalisierungskonzept ist vielversprechend: Historische Elemente werden mit modernem Design kombiniert, ohne dass der Charme des einst barocken Stadtpalais verloren geht. 

Mit der Investition der Bayerischen Ärzteversorgung wird einmal mehr die enge Verbundenheit unseren Mitgliedern in den Staatsvertragsgebieten zum Ausdruck gebracht. Heute gehören dem Versorgungswerk rund 11.000 aktive Mitglieder aus Rheinland-Pfalz an, das sind etwa 11 % des Mitgliederbestandes.

 

11.04.2022

Die Bayerische Ärzteversorgung trauert um Professor Dr. Dr. Joseph Kastenbauer, der am 03.04.2022 im Alter von 76 Jahren verstorben ist. 

In Schwäbisch Hall geboren, studierte er Medizin und Zahnmedizin an den Universitäten München und Erlangen. 1971 promovierte er an der Universität Erlangen sowohl zum Dr. med. als auch zum Dr. med. dent. und erhielt die Approbationen als Zahnarzt und Arzt. Seine eigene Zahnarztpraxis eröffnete er 1973 in Altötting.

Professor Dr. Dr. Joseph Kastenbauer war von 1994 bis 2005 Mitglied des Landesausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung und von 1994 bis 2001 auch dessen Vorsitzender. Dem Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer gehörte er in der Gründungsphase 1994 bis 2001 zunächst als stellvertretendes Mitglied, von 2001 bis 2002 als Mitglied an. Die erfolgreiche Entwicklung der Bayerischen Ärzteversorgung und des berufsständischen Versorgungswesens hat er rund ein Jahrzehnt entscheidend mitgeprägt. Dabei machte er die Interessen der Mitglieder stets zum Maßstab und Ziel seiner Arbeit.

Professor Dr. Dr. Kastenbauer hat sich für den Erhalt und die Stärkung der Selbstverwaltung auch außerhalb der berufsständischen Altersversorgung eingesetzt. Von 1990 bis 2001 führte er die Bayerische Landeszahnärztekammer als deren Präsident. Ferner war er auf Bundesebene aktiv, so im Zeitraum 1993/1994 als Vorstandsvorsitzender der Bundeszahnärztekammer.

Für sein soziales und standespolitisches Wirken wurde Professor Dr. Dr. Kastenbauer vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, dem Bayerischen Verdienstorden, dem Goldenen Ehrenzeichen der Bundeszahnärztekammer sowie dem Ehrenzeichen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Die Bayerische Ärzteversorgung und ihre Mitglieder haben einen großen Fürsprecher verloren. Wir verneigen uns vor Professor Dr. Dr. Joseph Kastenbauer und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und der Familie.

 

„Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln“. Dieses Zitat stammt von dem Theologen Dietrich Bonhoeffer, verfasst in dunklen Zeiten. Warum? Weil Ostern gemeinhin für einen Neuanfang steht. Das zeigt uns auch die Natur mit ihrem Erwachen im Frühjahr. Aktuell folgt unsere Hoffnung vor allem zwei Zielen: Wir alle wünschen uns ein Ende des Krieges in der Ukraine und einen beständigen Weg aus der Pandemie. Lassen Sie uns das diesjährige Osterfest daher mit Zuversicht begehen und im Vertrauen auf bessere Zeiten nach vorne blicken.

Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie gesunde und frohe Ostertage.

Ihre Bayerische Ärzteversorgung

Der für die Amtsperiode 2022 mit 2025 neu berufene Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat am 12. März 2022 den Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Gerald Quitterer, erneut zu seinem Vorsitzenden gewählt. Als erster Stellvertreter wurde der Zahnarzt Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, wiedergewählt. Der Tierarzt Dr. Karl Eckart, Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer, wurde als zweiter Stellvertreter im Amt bestätigt.

Aufgabe des Landesausschusses ist vor allem die Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen, die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Wirtschaftsplanung, den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Dem Landesausschuss gehören 30 Mitglieder an, die auf Vorschlag der Berufskammern durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus dem Kreis der Mitglieder des Versorgungswerkes berufen werden. Aus der Mitte des Landesausschusses wurden als Mitglieder des siebenköpfigen Verwaltungsausschusses aus der Berufsgruppe der Ärzte Dr. Lothar Wittek, Dr. Andreas Botzlar, Dr. Joachim Calles und Dr. Jürgen Hoffart gewählt. Aus der Berufsgruppe der Zahnärzte wurden Dr. Michael Förster sowie Dr. Rüdiger Schott und als Vertreter der Tierärzte Dr. Karl Eckart in den Verwaltungsausschuss entsandt. Als stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses wurden die Ärzte Dr. Markus Beck, Dr. Heidemarie Lux, Doris Wagner sowie Jochen Schnell gewählt. Als zahnärztliche Stellvertreter wurden Dr. Guido Oster und Christian Berger bestimmt. Dr. Gabriele Götz ist Stellvertreterin für den tierärztlichen Berufsstand.

In der sich anschließenden konstituierenden Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde der bisherige Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Lothar Wittek, in seinem Amt bestätigt. Als seine Stellvertreter wurden Dr. Michael Förster (1. Stellvertreter) und Dr. Karl Eckart (2. Stellvertreter) wiedergewählt.

Der Verwaltungsausschuss initiiert und bereitet die Beschlüsse des Landesausschusses über wichtige Angelegenheiten des Versorgungswerkes vor. Des Weiteren sind ihm auch die Entscheidungen über die Richtlinien zur Anlage des Anstaltsvermögens sowie zum Erwerb, zur Bebauung und zur Veräußerung von Grundstücken übertragen. Wesentliche Aufgabe des Verwaltungsausschusses ist es ferner, sich über die laufende Tätigkeit der Geschäftsführung, die von der Bayerischen Versorgungskammer wahrgenommen wird, berichten zu lassen und diese zu beaufsichtigen.

Unser vorläufiges Jahresergebnis 2021 belegt, dass wir auf die Herausforderungen der Zeit die richtigen Antworten finden. Selbst unter schwierigsten Marktverhältnissen bleibt die Widerstandsfähigkeit und Ertragskraft der Bayerischen Ärzteversorgung gewährleistet. 

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Jahresvergleich: 

 

Kennzahlen

2021

(vorläufig)

2020 Veränderung
Aktive Mitglieder 100.070 98.404 1,7%
Beitrags-
aufkommen
1.500 Mio € 1.426 Mio € 5,2% 
davon: Freiwillige Mehrzahlungen 109 Mio € 104 Mio €  5,0% 
Versorgungs-
empfänger
40.753 39.640 2,8%
Versorgungs-
leistungen
1.189 Mio € 1.144 Mio € 3,9% 
Kapitalanlagen 27.188 Mio € 26.021 Mio € 4,5%
Netto-
verzinsung
3,66% 3,52% 4,0%

Hierbei handelt es sich um vorläufige Daten des Jahres 2021. Bis zur Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer und der Aufstellung des Jahresabschlusses können sich Abweichungen hierzu ergeben. Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses bleibt dem Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung in seiner Sitzung am 19.10.2022 vorbehalten.

Bewegte Zeiten liegen hinter uns und die nächsten Wochen und Monate werden weiterhin von Unsicherheiten geprägt sein. Der Ausblick auf das laufende Jahr steht aktuell vor allem unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklung in der Ukraine. Der Krieg verursacht Tod, Leid und Zerstörung. Daneben ist er auch eine weitere Belastung für die Wirtschaft und tritt zu der anhaltend hohen Inflation und den Lieferengpässen hinzu. Prognosen und Einschätzungen insbesondere auf kürzere Sicht sind derzeit mit enormen Unsicherheiten verbunden. Dies gilt auch für die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Bayerische Ärzteversorgung konnte aber gerade in Krisenzeiten immer unter Beweis stellen, dass sie mit ihrem robusten Geschäftsmodell für Stabilität steht. Wesentliche Bausteine sind ein flexibles Finanzierungssystem und eine breite Diversifizierung der Kapitalanlagen.

 

Ab dem 01. Januar 2022 wird das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbständige digitalisiert. Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist zu beantragen, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Dies gilt auch für nur kurze Aufenthalte wie z.B. Kongresse. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, sodass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten. 

Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken wird durch das elektronische Verfahren vollständig abgelöst. Der Antrag kann nur noch über das Portal „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass in der elektronischen Antragsmaske Ihre vollständige Mitgliedsnummer einzutragen ist. Diese können Sie unseren Schreiben unter „Unser Zeichen“ entnehmen.

Ihre vollständige Mitgliedsnummer ist stets wie folgt aufgebaut: 

V-xxxxxx-x-002x

Die Anträge werden weiterhin bearbeitet von:

  • der gesetzlichen Krankenkasse, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, 
  • der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), sofern Sie privat krankenversichert sind. 

Im elektronischen Verfahren wird der Antrag automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

Das Online-Portal BÄV24 bietet den Mitgliedern der Bayerischen Ärzteversorgung bereits seit über einem Jahrzehnt die Möglichkeit, sich online über ihre Altersversorgung zu informieren. Registrierte Personen können u.a. Ruhegeldprognosen durchführen sowie die Auswirkungen freiwilliger Mehrzahlungen berechnen. Die Anwendung wurde jetzt dahingehend erweitert, dass ab sofort eine wechselseitige elektronische Korrespondenz mit den Mitgliedern erfolgen kann. Im neuen „Posteingang“ stehen dem Nutzer eine Auswahl bestimmter Schreiben und Bescheide zur Verfügung, im neu eingerichteten Fach „Gesendete Nachrichten“ findet man die über das Kontaktformular oder über die BÄV-App übermittelten Nachrichten und Dokumente.

Parallel wird bereits an einem umfassenden Relaunch des Online-Portals BÄV24 gearbeitet, um die Anwendung auch funktional, technisch und gestalterisch an die Herausforderungen des digitalen Wandels anzupassen. Datensicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit haben dabei höchste Priorität.

Wie hoch wird meine monatliche Rente später voraussichtlich sein? Welchen Umfang hatten die Beitragszahlungen, die für das vergangene Jahr beim Versorgungswerk eingegangen sind? Antworten finden Sie im Jahreskontoausweis und der Anwartschaftsmitteilung. Die diesjährigen Schreiben versenden wir ab Mitte Januar.

Insbesondere vor dem Hintergrund der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz bietet die Anwartschaftsmitteilung auch Unterstützung bei der Entscheidung, ob die Altersversorgung durch freiwillige Mehrzahlungen frühzeitig weiter ausgebaut werden kann. Ausführliche Informationen haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengestellt.

Jetzt brechen sie wieder an, die Tage des Übergangs, die im Volksmund gerne „zwischen den Jahren“ bezeichnet werden. Mit dem letzten Jahr schließen wir langsam ab, das neue hat indes noch nicht begonnen. Diese Zeitspanne gilt als Phase der Besinnung und des Ausblicks auf die Zukunft. Auch im Hinblick auf die Bayerische Ärzteversorgung wollen wir bereits jetzt über Änderungen zum Jahresanfang informieren. 

Die durch das SARS-CoV-2-Virus erzwungenen Bedingungen erforderten eine Anpassung der der Satzung. Mit der Ergänzung rechtlicher Bestimmungen zur Durchführung von virtuellen und hybriden Sitzungen wird es den Selbstverwaltungsgremien künftig erleichtert, bei einer angespannten Infektionslage sowie bei anderen schwerwiegenden Krisensituationen langfristig handlungsfähig zu bleiben. Weitere Satzungsänderungen betreffen einige Antragsverfahren, die bisher der Schriftform bedurften. Im Sinne einer fortschreitenden Digitalisierung sowie der Entwicklung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wurde das Schriftformerfordernis nun in den meisten Fällen durch die Textform (§ 126b BGB) ersetzt. Im Bereich des Beitragsrechts der Bayerischen Ärzteversorgung wurden zwei Satzungsänderungen beschlossen, die zum einen Notärzte im Rettungsdienst in Nebentätigkeit und zum anderen Mitglieder betreffen, die sowohl einer angestellten als auch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Satzung des Versorgungswerkes – gültig ab 1. Januar 2022 –  kann hier heruntergeladen werden. 

Mit dem Start ins neue Jahr ändern sich darüber hinaus auch einige bedeutsame Kenngrößen:

Selbständige

Der Pflichtbeitrag von Selbständigen beträgt 18 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund und 7 % der darüberhinausgehenden Einkommensteile. Für das Jahr der ersten Niederlassung in eigener Praxis und die darauffolgenden zwei Kalenderjahre gilt ein Beitragssatz von 8 %.

Angestellte

Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben zur Bayerischen Ärzteversorgung als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leisten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten. Dies sind im Jahr 2022 18,6 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 7.050 EUR und mehr beträgt der höchste Pflichtbeitrag monatlich 1.311,30 EUR. Die Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Hälfte dieses Beitrags (§ 172a SGB VI).

Steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen

Die im Jahr 2022 entrichteten Beiträge können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG geltend gemacht werden. Der steuerliche Höchstbetrag, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/ West gekoppelt ist (aufgerundet 24,7 % von 103.800 EUR), beträgt im Jahr 2022 25.639 EUR. Im Jahr 2021 lag der Höchstbetrag bei 25.787 EUR. Gleichzeitig steigt allerdings der abzugsfähige Teil der Beiträge von bisher 92 % im Jahr 2021 auf 94 % im Jahr 2022. Das heißt: Alleinstehende können im Jahr 2022 24.101 EUR und Zusammenveranlagte 48.202 EUR steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der abzugsfähige Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte an, so dass ab dem Jahr 2025 100 % der Beitragszahlungen, entsprechend der jeweils geltenden Höchstbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung, einkommensteuerrechtlich geltend gemacht werden können. Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt.

Steuerpflichtiger Anteil der Alterseinkünfte

Mit dem Anstieg des Prozentsatzes der steuerlich abziehbaren Beiträge zur Altersvorsorge steigt nach der aktuell geltenden Rechtslage auch der Prozentsatz für den steuerpflichtigen Anteil der Alterseinkünfte. Beginnt der Bezug von Versorgungsleistungen im Jahr 2022, liegt die Höhe des Umfangs der Steuerpflicht bei 82 %. Im Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Rentenanteil 100 % betragen. 

Dynamisierung

Die Ertragslage des Versorgungswerkes ermöglicht eine 1 %-Erhöhung der Anwartschaften der aktiven Mitglieder und aller eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2022. Dies bedeutet keine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, da sowohl die Ausgangsverrentung als auch die Gesamtverrentung des Versorgungswerkes systembedingt höher ist, weil die künftige Verzinsung der Kapitalanlagen hier bereits von Anfang an eingerechnet ist. 

Advent – das ist eine Zeit der Vorfreude, der Stille und Erwartung. Vier Kerzen am Adventskranz, vier Sonntage zwischen dem Ewigkeits- bzw. Totensonntag und dem Heiligen Abend stimmen ein auf Weihnachten. Haben Sie gewusst, dass der Adventskranz erst 1839 eingeführt wurde? Erfinder war Johann Hinrich Wichern (1808-1881), ein evangelisch-lutherischer Pastor, der „Straßenkindern“ in Hamburg ein Zuhause bot. Mit dem Adventskranz wollte er ihnen das Warten auf Weihnachten erleichtern. Er nahm ein Wagenrad und befestigte darauf so viele Kerzen, wie es Tage vom ersten Advent bis zum Heiligen Abend waren. Jeden Tag wurde eine neue Kerze angezündet - eine kleine für die Werktage, eine große für die Advents-Sonntage. So konnten die erwartungsvollen Kinder Tag für Tag sehen, wie sich das Weihnachtsfest näherte. Der Adventskranz verkürzt aber nicht nur die Wartezeit bis Weihnachten, er ist auch ein Symbol: Die Kerzen am Adventskranz spenden mit jedem Adventssonntag mehr Licht. Symbolisch soll damit die zunehmende Erhellung in Vorfreude auf „das Licht der Welt“ (die Geburt von Jesus Christus) ausgedrückt werden. Im Kerzenlicht fällt es derzeit sicher auch vielen Menschen leichter, in die Stimmung zu kommen, die jetzt so viele brauchen: die Erinnerung an schönere Zeiten und die Hoffnung auf Besserung.

Das Jahr 2021 endet freilich anders, als erhofft. Der Heilige Abend erwartet Menschen, die schon annähernd zwei Jahre eine Belastungsprobe aushalten müssen, und sie ist immer noch nicht ausgestanden. Niemand von uns weiß, wie sich die Pandemie entwickelt und welche Folgen und Spuren sie auch für uns als Gesellschaft, für unsere Arbeitswelt und somit für unser soziales und wirtschaftliches Auskommen in der näheren und ferneren Zukunft hinterlässt. 

Gleichwohl haben Krisen die Menschheit von Anfang an begleitet – ob in Form von Kriegen, Hungersnöten, Umweltkatastrophen oder Seuchen. Doch in der Vergangenheit haben die Menschen immer wieder unter Beweis gestellt, dass sie schwierige Situationen erfolgreich meistern können – und sie als Chance genutzt, um sich weiterzuentwickeln. Kein anderes Zitat eines Dichters dürfte sich daher zur Beschreibung der aktuellen Lage besser eignen als zwei Zeilen aus Friedrich Hölderlins dem Landgrafen von Hessen-Homburg gewidmeten Patmos-Hymne: „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“ 

Vieles zu Verlauf und Umgang mit der Pandemie wird wohl erst rückblickend angemessen beurteilt werden können. Was sich aber schon heute klar abzeichnet: Die Krise setzt Kräfte frei, die im positiven Sinne an gewohnten Strukturen zerren und neue Lösungsansätze fördern und unterstützen. In den kommenden Jahren dürften viele Ideen und Projekte nicht nur aus der Medizin das Tageslicht erblicken. Die vergangenen zwei Jahre sind, so gesehen, auch ein eindrucksvoller Beleg für das Potenzial, das Wissenschaft und Technik bieten. Diese Erfahrungen können auf andere Herausforderungen ausstrahlen – von der Bekämpfung des Klimawandels bis zur Bewältigung des demografischen Wandels – und sowohl die Umweltbelastung mindern als auch die Arbeitsproduktivität erhöhen. Trotz aller negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen gibt es daher auch handfeste Gründe dafür, nach Krisen positiv in die Zukunft zu blicken. Als die letzte große Pandemie über die Welt hereingebrochen war, folgten Jahre der Euphorie. Nach der Spanischen Grippe und dem Ende der Hyperinflation kamen die „Roaring Twenties“. Geprägt vom Zeitgeist des Aufbruchs gesellschaftlich, kulturell und wirtschaftlich. 

Weil Veränderung Teil unserer Identität ist, sind wir als Bayerische Ärzteversorgung gut gerüstet für eine Zukunft, die mehr als je zuvor vom Wandel geprägt sein wird. Während die Corona-Krise zahlreiche Entwicklungen verlangsamt oder überlagert hat, sind wir stets in Bewegung geblieben. Wir haben die Zeit genutzt, um proaktiv Weichen für die Zukunft zu stellen: bei der Diversifizierung der Vermögensanlage, der Optimierung und dem Ausbau von Online-Anwendungen und der Fortentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. 

Adventszeit ist auch die Zeit Danke zu sagen. Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitgliedern der Bayerischen Ärzteversorgung, die angesichts der Pandemie weiterhin vor besonderen medizinischen sowie gesundheitlichen Herausforderungen stehen und sich für das Wohl der Allgemeinheit engagieren.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Adventszeit und schöne Weihnachtstage. Möge das neue Jahr Ihnen und Ihren Angehörigen vor allem gute Gesundheit und viel Zufriedenheit bringen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Versuchen wir, optimistisch zu bleiben und aus dem aktuellen Geschehen zu lernen.

Ihre Bayerische Ärzteversorgung

Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat in seiner Sitzung am 09.10.2021 den Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer entlastet und den vorgelegten Jahresabschluss 2020 festgestellt. 

Das abgeschlossene Geschäftsjahr stand ganz im Zeichen der Corona-Krise. Es war ein wirtschaftlich und gesellschaftlich herausforderndes Jahr. Die Einbrüche an den Weltmärkten, starke Kursschwankungen an den Börsen und die anhaltende Niedrigzinsphase stellten auch unser Versorgungswerk vor große Herausforderungen.

Die Vermögensanlagen der Bayerischen Ärzteversorgung haben sich in diesem schwierigen Umfeld als äußerst stabil erwiesen. Durch ein globales und nach Anlageklassen breit diversifiziertes Portfolio konnte unser Versorgungswerk die Abwärtsbewegung an den Kapitalmärkten deutlich abfedern. Da wir zudem bewusst an unserer strategischen Ausrichtung festgehalten haben, war es im weiteren Jahresverlauf möglich, an der starken Markterholung, insbesondere an den Aktienmärkten, zu partizipieren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 kann die Bayerische Ärzteversorgung mit einer erzielten Nettoverzinsung in Höhe von 3,52 % (Vorjahr 3,72 %) eine gute Bilanz ziehen. Die Kapitalanlagebestände erhöhten sich per saldo um 4,6 % auf 26,0 Milliarden Euro. Das Beitragsaufkommen des Versorgungswerkes wuchs um 4,4 % auf 1.426,4 Millionen Euro. Besonders beachtlich ist die Höhe der geleisteten freiwilligen Mehrzahlungen, die ein Volumen von 103,9 Mio. Euro (+10 %) erreichten. Die Versorgungsleistungen erhöhten sich um 5,0 % auf 1.144,4 Millionen Euro.

Der Landesausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, die nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und alle eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 01.01.2022 um 1,0 % zu dynamisieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Ausgangsverrentung als auch die Gesamtverrentung des Versorgungswerkes systembedingt höher ist als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Corona-Krise hat vieles auf den Kopf gestellt, doch unser Versorgungswerk hat erneut unter Beweis gestellt, dass es auch in unruhigen Zeiten als Stabilitätsanker fungiert. Grundlage hierfür bildet ein robustes Geschäftsmodell, das sich durch ein flexibles Finanzierungsverfahren und ein breit diversifiziertes Kapitalanlageportfolio auszeichnet. Dazu beigetragen haben auch fortwährende Erneuerungsprozesse, die dafür die notwendigen Voraussetzungen und Strukturen schaffen. Angesichts der Herausforderungen am Kapitalmarkt wird das Versorgungswerk seine sicherheitsorientierte Anlagestrategie auch in Zukunft fortsetzen und die Optimierung der Vermögensstruktur sowie die Maßnahmen zur Risikosteuerung als zentrales Anliegen weiterverfolgen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2020, der in Kürze auf Wunsch jedem Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer übersandt wird. Eine elektronische Fassung steht im Online-Portal BÄV24 zur Verfügung.

Kontakt:
Bayerische Ärzteversorgung
V 120
81919 München
Telefon: (089) 9235-8446
Telefax: (089) 9235-8767
E-Mail: info@bayerische-aerzteversorgung.de

Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) hat am 9. Oktober 2021 einige Satzungsänderungen zum 1. Januar 2022 beschlossen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Ein zentraler Punkt der Satzungsänderungen sind Regelungen zur Durchführung von virtuellen oder hybriden Sitzungen als Ton- oder Ton- und Bildkonferenz in begründeten Ausnahmefällen (§§ 9, 10 der Satzung (d. S.)). Diese Neuregelungen waren notwendige Konsequenz aus den während der Corona-Pandemie gesammelten Erfahrungen, in der viele Prozesse ad hoc auf virtuelle Beine gestellt werden mussten. Durch die Satzungsänderung wird die Handlungs- und Beschlussfähigkeit des Landesausschusses bzw. des Verwaltungsausschusses der BÄV insbesondere im Katastrophenfall, bei behördlichen Kontakt- oder Bewegungseinschränkungen oder dringenden Angelegenheiten auch bei physischer Anwesenheit der Sitzungsteilnehmer an unterschiedlichen Orten rechtlich gewährleistet. Entsprechende Anpassungen wurden parallel in den Geschäftsordnungen des Landesausschusses sowie des Verwaltungsausschusses der BÄV vorgenommen.

Weitere Satzungsänderungen betreffen einige Antragsverfahren, die bisher der Schriftform (§ 126 BGB) bedurften, was bedeutete, dass die betroffenen Anträge eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet und im Original eingereicht werden mussten. Im Sinne einer weiter fortschreitenden Digitalisierung sowie der Entwicklung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wurde das Schriftformerfordernis nun in den meisten Fällen durch die Textform (§ 126b BGB) ersetzt. So kann zukünftig der Antrag auf Einweisung des vorgezogenen Altersruhegelds, auf Teilruhegeld, auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (§ 43 d. S.) sowie der Antrag auf Hinausschieben des Ruhegeldbeginns (§ 42 d. S.) bzw. Einweisung des hinausgeschobenen Altersruhegelds (§ 43 d. S.) auch durch (Computer-) Fax oder E-Mail gestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und zum Schutz Ihrer Daten für Adress- oder Bankverbindungsänderungen nach wie vor Ihre Unterschrift erforderlich ist.

Im Bereich des Beitragsrechts der BÄV wurden zwei Satzungsänderungen beschlossen, die zum einen Notärzte im Rettungsdienst in Nebentätigkeit und zum anderen Mitglieder betreffen, die sowohl einer angestellten als auch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Für Mitglieder der BÄV, die einer Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder neben einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt bzw. Arzt in privater Niederlassung nachgehen, besteht ab 1. Januar 2022 generell Beitragsfreiheit für die notärztliche Tätigkeit (§ 22 Abs. 4 d. S. n. F.). Diese Anpassung erfolgt in Angleichung an die mit Wirkung vom 11. April 2017 in Kraft getretene Regelung in § 23 c Abs. 2 SGB IV. Dahinter steht die sozialpolitische Zielsetzung, das nebenberufliche Engagement von Ärzten im Rettungsdienst zu erleichtern und die notärztliche Versorgung vor allem in ländlichen Regionen sicherzustellen. Angestellte Notärzte im Rettungsdienst waren bereits seit dem Jahr 2017 in der BÄV als Folge der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei gestellt, nun sind dies auch die freiberuflichen unter den genannten Voraussetzungen. Bitte teilen Sie uns ausdrücklich im Zuge der jährlichen Einkommensabfrage mit, wenn Sie Einnahmen als Notarzt im Rettungsdienst haben, da die Umstellung nicht automatisiert erfolgen kann.

Mitglieder, die sowohl über beitragspflichtige Einnahmen aus Angestelltentätigkeit als auch aus selbständiger Tätigkeit verfügen, fielen bislang beitragsrechtlich unter die Anwendung der sog. Vergleichsberechnung (Beitrag aus Nebeneinnahmen von Angestellten, § 26 d. S. a. F.). Diese Satzungsregelung stammt aus dem Jahr 1971, betrifft nur noch relativ wenige Mitglieder und sollte durch Statuierung einer Beitragspflicht für Nebeneinnahmen von angestellten Chefärzten deren Besserstellung gegenüber den niedergelassenen Ärzten vermeiden, aber auch deren Schlechterstellung durch Ausgleichen der damals weit auseinanderliegenden Beitragssätze (7% für Selbständige, 17 % für Angestellte). Diese Rahmenbedingungen haben sich zwischenzeitlich stark geändert. Die heutige Anwendung der sog. Vergleichsberechnung führt daher oftmals zu ungerechtfertigt erscheinenden Ergebnissen. Vor diesem Hintergrund wird § 26 d. S. mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich ab dem Beitragsjahr 2022 ein jeweils getrennt zu betrachtender Beitrag aus der Angestelltentätigkeit (§ 23 d. S.) sowie aus der selbständigen Tätigkeit (§ 22 d. S.) anfällt. Für Mitglieder, die zum 31. Dezember 2021 der BÄV angehören, besteht jedoch die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, also für die Beitragsjahre 2022 und 2023, auf Antrag die bisher gewährte Beitragsreduzierung für die selbständige Tätigkeit in Anspruch zu nehmen (§ 91 h Abs. 3 d. S. n. F.). Vor Antragstellung gilt es jedoch zu beachten, dass höhere Beitragszahlungen zu höheren Rentenanwartschaften führen und Mitglieder so Ihre Altersvorsorge – unabhängig von der Möglichkeit der Leistung freiwilliger Mehrzahlungen – weiter ausbauen können.

Abschließend wurden nach turnusgemäßer Überprüfung Anpassungen der Tabellenwerte der Satzung an die aktuellen versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen vorgenommen. 

27.08.2021

Professor Dr. Detlef Kunze, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, ist am 22. August 2021 im Alter von 80 Jahren in München verstorben. Sein Lebensweg ist neben einer erfolgreichen beruflichen Tätigkeit gekennzeichnet von großem Engagement für die ärztliche Selbstverwaltung.

Einen bedeutenden Raum in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nimmt der Einsatz für die Bayerische Ärzteversorgung ein. Von 1982 bis 2017 gehörte Professor Dr. Detlef Kunze als Mitglied dem Landesausschuss an. Überdies war er von 1994 bis 2013 Mitglied des Verwaltungsausschusses und in den Jahren 2001 und 2002 auch dessen Vorsitzender. Des Weiteren fungierte Professor Dr. Detlef Kunze von März 2001 bis März 2005 als stellvertretender Vorsitzender im Kammerrat der Bayerischen Versorgungskammer. Sein herausragendes Fachwissen konnte er auch in seiner zwanzig jährigen Tätigkeit als Obergutachter der Bayerischen Ärzteversorgung einbringen. Darüber hinaus gehörte Professor Dr. Detlef Kunze insgesamt zwölf Jahre, von November 2000 bis November 2012, dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) an. Seine großen Verdienste wurden mit der ABV-Ehrenschale gewürdigt.

Neben seinem ehrenamtlichen Engagement in einer Vielzahl von Gremien der ärztlichen Berufspolitik sowohl in Bayern als auch auf Bundesebene war Professor Dr. Detlef Kunze vor allem auch mit großer Begeisterung und Leidenschaft Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und hierbei lag ihm besonders die Auxologie sowie die pädiatrische Endokrinologie und Genetik am Herzen. Seine ärztliche sowie berufspolitische Expertise war weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt und sehr geschätzt. Für seinen beachtlichen Einsatz erhielt Professor Dr. Detlef Kunze unter anderem das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Mitglieder des Versorgungswerkes war Professor Dr. Detlef Kunze immer ein Garant für Zuverlässigkeit. Er hat vieles mit auf den Weg gebracht, was dauerhaft Bestand haben wird. Seine wohltuende Sachlichkeit, sein Einfühlungsvermögen und ein überaus ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für künftige Generationen kennzeichneten sein Wirken. Die Freiberuflichkeit und das berufsständische Versorgungswesen verteidigte er aus voller Überzeugung.

Die Bayerische Ärzteversorgung und die Bayerische Versorgungskammer sind dem Verstorbenen zu großem Dank verpflichtet. In lebendiger Erinnerung bleiben uns sein außerordentliches Engagement, aber auch seine Bescheidenheit und die ihn auszeichnende Fröhlichkeit.

Die Bayerische Ärzteversorgung macht Ihr Smartphone und Tablet zum mobilen Begleiter in Fragen der berufsständischen Altersversorgung. Greifen Sie auch unterwegs unkompliziert und direkt auf unseren Service zu. Die BÄV-App bietet Ihnen einen zusätzlichen Kommunikationskanal und wertvolle Informationen zur Altersversorgung. Eine besonders praktische Funktion ist der Upload von Dokumenten. Damit übermitteln Sie Ihr Anliegen online und sparen sich den Weg zur nächsten Postfiliale. Unter Aktuelles finden Sie Meldungen zu neuesten politischen, ökonomischen und rechtlichen Entwicklungen.

Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit Ihnen noch einfacher und effizienter zu gestalten. Bei der Anwendung haben wir uns bewusst auf das Wesentliche konzentriert – frei nach dem Motto „weniger ist mehr“. Von Ihnen zu lernen ist uns bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung besonders wichtig. Für Ihre Eindrücke und Hinweise sind wir dankbar!

Die Anwendung ist optimiert für Android und iOS. Grundsätzlich kann jeder die App nutzen. Jedoch sind einige Funktionen und Inhalte ausschließlich für Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung verfügbar. Zur Identifizierung ist eine Anmeldung mit den Zugangsdaten zum Mitgliederportal BÄV24 erforderlich. Sofern noch keine Zugangsdaten vorliegen, ist eine Erstregistrierung über die Internetseite www.baev24.de erforderlich.

Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst in unserer Broschüre "BÄV-App - einfach & flexibel"

Die BÄV-App für Android herunterladen

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Am 19. Mai 2021 wurden zwei Verfahren am Bundesfinanzhof (BFH) mündlich verhandelt, in denen die Kläger jeweils eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Renten geltend machen. Hintergrund ist die seit 2005 laufende schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung von der bis dahin geltenden „vorgelagerten“ Besteuerung auf die „nachgelagerte Besteuerung“. Entsprechend werden Renten (auch von berufsständischen Versorgungseinrichtungen) ab 2040 wie die Pensionen von Beamten bei der Auszahlung voll versteuert.

Der Bundesfinanzhof hat in den zwei Einzelfällen eine solche Doppelbesteuerung geprüft und im Ergebnis abgelehnt. Die Richter haben allerdings festgestellt, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung der späteren Rente nicht angerechnet werden darf, genauso wenig wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Gericht hat im Urteil zudem Änderungen angemahnt und aufgezeigt, dass gerade die künftigen Rentnerjahrgänge zunehmend von einer Doppelbesteuerung bedroht sind. Vor diesem Hintergrund ist heute schon absehbar, dass es nach der Bundestagswahl zu Anpassungen bei der Rentenbesteuerung kommen wird.

Auf Grund von gesetzlichen Regelungen darf die Bayerische Ärzteversorgung nicht steuerberatend tätig sein. Zudem ist die Frage nach einer Doppelbesteuerung abhängig von den individuellen Verhältnissen unserer Mitglieder. Entsprechend kann es im Einzelfall sinnvoll sein, sich steuerlich beraten zu lassen.

Die Urteile (Aktenzeichen: X R 20/19 und X R 33/19) im Wortlaut finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzhofs:

Der Geschäftsführer unseres Versorgungswerkes, die Bayerische Versorgungskammer (BVK), wird als erste berufsständische Altersversorgungseinrichtung in Deutschland Teil eines Netzwerks der weltweit größten Kapitalanleger, welche die CO2-Emissionen ihrer Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null reduzieren wollen. Die Net-Zero Asset Owner Alliance wurde auf dem UN-Klimagipfel in New York im September 2019 gegründet und gemeinsam mit der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI), den Principles for Responsible Investment (PRI), dem WWF sowie zwölf Pensionsfonds und Versicherern aus der ganzen Welt aufgebaut. Insgesamt gehören dem Zusammenschluss über 40 institutionelle Großinvestoren an, welche zusammen ein Vermögen von knapp 7 Billionen US-Dollar verwalten.

„In Anbetracht der Dringlichkeit, dem Klimawandel entgegen zu treten, wollen Asset Owner wie wir weltweit mit ihren Anlagestrategien dazu beitragen, die Erderwärmung gemäß dem Pariser Klimaabkommen auf höchstens 1,5 °C zu begrenzen. Für uns steht Nachhaltigkeit schon seit langem im Fokus und wir werden unseren Beitrag für eine klimaneutrale Wirtschaft leisten”, erklärt André Heimrich, Vorstand Kapitalanlagen der BVK.

Das Ziel der Mitglieder der Net-Zero Asset Owner Alliance wird vor allem durch das Engagement und den aktiven Dialog mit (Portfolio)-Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern sowie durch Investitionen, die direkt zum Klimaschutz beitragen, umgesetzt. Hierdurch soll eine substantielle Transformation der Weltwirtschaft zu einer klimaneutralen Ausrichtung erreicht werden.

„Dieser Beitritt ist ein wichtiger Schritt für die BVK bei der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage. Diese klare Positionierung hilft uns, unsere Ziele in den Anlageklassen zu schärfen und stringent umzusetzen. Wesentliche Strukturen zur Erreichung der Ziele der Net-Zero Asset Owner Alliance sind bereits über unseren Engagement-Ansatz mit der Ausübung der Stimmrechte sowie unsere internen und externen Nachhaltigkeitsanalysen etabliert, diese Strukturen werden wir nun weiter ausbauen“, so Nicole Becker, Leiterin der Stabsstelle für Vorstandsangelegenheiten und Nachhaltigkeit im Bereich Kapitalanlagen der BVK.

Damit geht die BVK ihren Nachhaltigkeitsweg konsequent weiter. Wichtige Meilensteine stellen bereits der Beitritt zur Global Real Estate Sustainability Benchmark (GRESB), einem globalen Nachhaltigkeitsbenchmark für Immobilien, und die Unterzeichnung der Prinzipien für verantwortungsvolles Investment (PRI) der Vereinten Nationen dar.

Angesichts der vielen Veränderungen und Umwälzungen, die unsere Gegenwart prägen, verdient Aufmerksamkeit, was konstant und zugleich erfolgreich ist. Und so gilt es dieses Jahr die 50-jährige Erfolgsgeschichte des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung zu würdigen.

Selbstverwaltung klingt nach einem hehren Konzept, das im täglichen Handeln wenig spürbar ist. Diese Annahme wird in der täglichen Arbeit des Versorgungswerkes widerlegt, denn spätestens mit der Einrichtung des Verwaltungsausschusses im Jahre 1971 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Berufsstände nicht nur formal erweitert, sondern auch wirkungsvoll mit Leben gefüllt. Eine starke Selbstverwaltung bietet beste Voraussetzungen, um die erforderliche Nähe zu den ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Mitgliedern dauerhaft zu gewährleisten.

Zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses zählen insbesondere die Vorberatung von Entscheidungen des Landesausschusses und die Beschlussfassung über Empfehlungen an dieses Gremium. Ferner überwacht der Verwaltungsausschuss die Geschäftsführung. Er kann Richtlinien zur Anlage des Anstaltsvermögens, für die Gewährung von freiwilligen Leistungen und für Entscheidungen in Härtefällen erlassen. An die Zustimmung des Verwaltungsausschusses sind unter anderem der Erwerb, die Bebauung und die Veräußerung von Grundstücken gebunden. 

Der Verwaltungsausschuss setzt sich zusammen aus vier Ärzten, zwei Zahnärzten und einem Tierarzt. Die Amtsdauer der Mitglieder und ihrer Stellvertreter beträgt 4 Jahre. Der Verwaltungsausschuss kommt in der Regel fünfmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen und stimmt sich außerdem – bei Bedarf – in Telefon- und Videokonferenzen zu einzelnen Themen ab.

 

 

Coronabedingt werden die diesjährigen 30. Bayerischen Tierärztetage vom 13. bis 16. Mai 2021 rein digital stattfinden. Unter dem Motto „Innovativ – Informativ – Zeitlich flexibel!“ erwarten die TeilnehmerInnen 180 spannende und praxisnahe ATF-anerkannte Vorträge in verschiedenen Bereichen. Auch die Bayerische Ärzteversorgung ist mit einem abrufbaren Vortrag im Programm vertreten: Dr. Lothar Wittek (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses), Dr. Karl Eckart (Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer und 2. Stv. Vorsitzender des Verwaltungsausschusses), Dr. Gabriele Götz (Stv. Mitglied des Verwaltungsausschusses), Axel Uttenreuther (Ressortleiter Ärzteversorgung und Mitglied des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer), Christine Draws (Stv. Bereichsleitung) und Dr. Bernhard Hofmann (Abteilungsleiter) berichten zum Thema „Aktuelles aus der Bayerischen Ärzteversorgung“.

Die meisten Vorträge des Online-Kongresses können live verfolgt werden, sind aber auch als Aufzeichnung zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar. Weitere Informationen unter www.bltk.de .

 

Die Natur erwacht und das Osterfest kündigt sich an. Es steht für den Beginn eines neuen Lebens. Besonders in diesen angespannten Zeiten sehnen sich sehr viele Menschen nach einem Neustart, Gemeinschaft und Fröhlichkeit.

Ein Blick auf den Kalender und man weiß, wann Ostern ist. Aber haben Sie sich auch schon mal gefragt, wie ausgerechnet wird, wann das Fest stattfindet? Es gibt Feiertage, die sind einfach zu datieren: Weihnachten zelebrieren wir regelmäßig in den Tagen vom 24. bis 26. Dezember, Neujahr immer am 1. Januar. Leicht zu merken und immer gleich – egal in welchem Jahr. Mit Ostern ist das allerdings eine ganz andere Sache. Mal fallen die Feiertage in den März, mal in den April. Und mit dem Osterdatum wandert auch eine ganze Reihe von anderen kirchlichen Festen munter hin und her. Die Regel: Auf dem Ersten Konzil von Nicäa im Jahr 325 legten die Bischöfe fest, dass Ostern am ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond gefeiert werden soll – so weit so kompliziert. Legt man den festgelegten Frühlingsanfang und den so genannten „Osterzyklus“ zugrunde, so kann Ostern also frühestens am 22. März gefeiert werden und spätestens am 25. April. Dieser Rhythmus bestimmt unseren Jahresablauf noch heute.

Erst dem Göttinger Mathematiker Carl Friedrich Gauß (1777 bis 1855) gelang es, mittels einer Reihe mathematischer Gleichungen, die so genannte Gauß´sche Osterformel zu formulieren. Dieser im Jahr 1816 noch einmal leicht korrigierte Algorithmus wird bis heute eingesetzt, um die jährlichen Osterdaten zu ermitteln. Gauß bediente sich dabei der sogenannten Modulo-Rechnung (abgekürzt „mod"), einer Funktion, die den Rest einer Division aus zwei ganzen Zahlen beschreibt. Neben der Modulo-Rechnung werden für die Berechnung des Osterdatums noch zwei Konstanten benötigt, die sich in der Formel mit den Buchstaben M und N finden. Die Gauß´sche Formel kann das Osterdatum für die Jahre 1583 bis 8202 exakt berechnen.

Carl Friedrich Gauß, dessen Porträt auf den alten Zehn-DM-Scheinen verewigt ist, war ein vielseitiger Gelehrter, der auch Meilensteine der modernen Versicherungsmathematik gelegt hat. Mit der Berechnung von Versicherungsbeiträgen auf der Grundlage von Mortalitätsraten und Wahrscheinlichkeitsrechnungen, namentlich am Beispiel der Professoren-Witwen- und Waisenkasse in Göttingen, konnte er auch für die langfristige Beständigkeit von Alterssicherungssystemen einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Zum Ende des 18. Jahrhunderts befand sich die Göttinger Professoren-Witwen- und Waisenkasse in einem desolaten Zustand. Anhand einer Finanzanalyse stellte er einen Leitfaden für das Rechnungswesen auf. Nachdrücklich verwies er darauf, dass stets sorgfältige „Data“ erforderlich sei. Er unterschied eine dreifache Verpflichtung der Pensionskasse, die als ewig bestehend angesehen wurde, und zwar gegenüber den anspruchsberechtigten Witwen und Waisen, den der Versorgungseinrichtung angehörenden Mitgliedern und den in Zukunft beitretenden Professoren.

Auch in der heutigen Zeit ist ein funktionierendes Altersversorgungssystem ein komplexes Vorhaben mit vielen Stellgrößen, die obendrein sehr von der Zukunft beeinflusst werden. Hier eine verlässliche Planungsbasis zu schaffen, ist eine Herausforderung, an der die Versicherungsmathematik entscheidenden Einfluss hat. Die Arbeit der Mathematikerinnen und Mathematiker der Bayerischen Versorgungskammer ist daher das Kernstück einer über Jahrzehnte angelegten Altersversorgung. Mit einem mathematischen Modell – wir nennen es Finanzierungssystem – wird der finanzielle Ablauf eines Rentensystems beschrieben. Es soll sicherstellen, dass zum einen alle Ausgaben des Versorgungswerkes wie Versorgungsleistungen über Jahrzehnte hinaus durch Einnahmen, das sind Beiträge und Kapitalerträge, gedeckt sind. Zum anderen ist darauf zu achten, dass das Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen eines Mitglieds im Verhältnis zu dem aller anderen Mitglieder –  das sind auch die zukünftigen – gerecht ist. Das bei der Bayerischen Ärzteversorgung eingesetzte offene Deckungsplanverfahren hat sich über Jahrzehnte bewährt und steht für Stabilität und Sicherheit. Die Verbindung von Umlageelementen mit einer Kapitaldeckung macht dieses Verfahren weniger abhängig von demografischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen.

Das Osterfest 2021 sollte - selbst unter der Prämisse der Vorsicht und Risikominimierung - für uns ein Fest der Zuversicht und Hoffnung bleiben. Derzeit folgt unsere Hoffnung einem gemeinsamen Ziel, ist geradezu ein kollektives Empfinden über Grenzen hinweg: Wir alle wünschen uns einen Weg aus der Pandemie. Geben Sie diesem Osterfest trotz der allgegenwärtigen Einschränkungen die Chance, im positiven Sinn ein ganz besonderes zu werden.

Die Geschäftszahlen eines Unternehmens sind ein Spiegelbild seines Erfolgs. Dies gilt auch für die Bayerische Ärzteversorgung. Unser vorläufiges Jahresergebnis 2020 belegt, dass wir auf die Herausforderungen der Zeit die richtigen Antworten finden.

Trotz aller Unwägbarkeiten der COVID-19-Pandemie konnte ein zufriedenstellendes Geschäftsergebnis erzielt werden. Aber natürlich blieb die Bayerische Ärzteversorgung von den Schwankungen am Kapitalmarkt nicht gänzlich unberührt. Die zeitweisen Belastungen waren jedoch gut zu verkraften. Ein breit gefächertes Anlageportfolio und ein ausgeprägtes Risikomanagement sorgen für Stabilität.

In den vergangenen Monaten war es von besonderer Bedeutung, vorausschauend mit Blick auf die betrieblichen Herausforderungen der Coronakrise zu agieren. Die Rahmenbedingungen haben uns einiges abverlangt, aber wir haben es mit Flexibilität und Kreativität in kurzer Zeit geschafft, unsere Prozesse und Arbeitsabläufe an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Dadurch war es möglich, durchgehend für unsere Mitglieder da zu sein. Die Bayerische Ärzteversorgung hat erneut gezeigt, dass sie auch in Stressphasen zuverlässig und leistungsfähig ist.

Gleichzeitig wirkt die Krise auch als Katalysator für bestehende Trends und Entwicklungen. Eine hohe Priorität liegt daher darauf, die strategische Weiterentwicklung zu beschleunigen, sei es etwa bei der Optimierung und Implementierung innovativer Onlinedienste oder der Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

Einen Überblick über unsere Entwicklungen geben Ihnen die folgenden Auszüge aus dem vorläufigen Jahresergebnis:

Kennzahlen

2020 (vorläufig)

2019

Veränderung

Aktive Mitglieder 98.404 96.453 2,0 %
Beitragsaufkommen 1.426,4 Mio. € 1.366,6 MIo. € 4,4 %

davon: 

Freiwillige Mehrzahlungen

103,9 Mio. € 94,4 Mio. € 10,0 %
Versorgungsempfänger 39.646 38.428 3,2 %
Versorgungsleistungen 1.144,4 Mio. € 1.089,7 Mio. € 5,0 %
Kapitalanlagen 26.012,8 Mio. € 24.874,8 Mio. € 4,6 %
Nettoverzinsung 3,51 % 3,72 % - 5,6 %

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um vorläufige Daten des Jahres 2020 handelt. Bis zur Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer und der Aufstellung des Jahresabschlusses können sich Abweichungen hierzu ergeben. Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses bleibt dem Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung in seiner Sitzung am 09.10.2021 vorbehalten.<

Sie möchten rund um die Bayerische Ärzteversorgung auf dem neuesten Stand sein? Gerne geben wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, zahlreiche Informationen zur Altersversorgung im PDF-Format herunterzuladen. Unsere aktualisierten Flyer und Broschüren finden Sie im Downloadcenter.

Mittlerweile leben wir seit rund einem Jahr mit dem Virus SARS-CoV-2 und haben uns in einer zum Teil neuen Realität eingerichtet. Die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Pandemie prägten das Jahr 2020 und dürften die Welt auch 2021 im Griff behalten. Zeit für ein erstes Zwischenfazit – natürlich mit besonderen Blick auf die Bayerischen Ärzteversorgung.

Die Aktienmärkte reagierten auf die Pandemie und den sich abzeichnenden Stillstand der Weltwirtschaft zunächst mit einem starken Kursrückgang. So verlor allein der DAX im Anschluss an sein Mitte Februar markiertes Rekordhoch bei 13.795 Punkten in nur vier Wochen rund 40 % an Wert. Doch die umfangreichen Stützungsmaßnahmen vieler Staaten sowie der großen Zentralbanken zeigten Wirkung und verhalfen den Märkten zu einer schnellen und kräftigen Erholung. Trotz Corona-Einschränkungen erzielte der deutsche Leitindex Ende Dezember 2020 sogar neue historische Höchststände. Die deutsche Volkswirtschaft durchlebte im vergangenen Jahr eine schwere Rezession, vergleichbar mit der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. Kaum Konsum, wenig Investitionen und einbrechende Exporte: Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2020 insgesamt um 5,0 % zurückgegangen. Letztlich fällt das Minus aber deutlich niedriger aus, als es von vielen Wirtschaftswissenschaftlern erwartet worden war.

Die Vermögensanlagen der Bayerischen Ärzteversorgung haben sich in diesem schwierigen Umfeld als äußerst stabil erwiesen. Durch ein globales und nach Anlageklassen breit diversifiziertes Portfolio konnte unser Versorgungswerk schon die Abwärtsbewegung an den Kapitalmärkten deutlich abfedern. Da wir zudem bewusst an unserer strategischen Ausrichtung festgehalten haben, war es im weiteren Jahresverlauf möglich, an der starken Markterholung, insbesondere an den Aktienmärkten, zu partizipieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass die ökonomischen Rahmenbedingungen keine Auswirkungen auf unser Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 hatten, denn fast alle Anlagesegmente und alle Weltregionen waren betroffen. Dennoch konnte die Bayerische Ärzteversorgung nach den vorläufigen Geschäftszahlen eine Nettoverzinsung von 3,5 % erzielen. Die Kapitalanlagen sind um 4,6 % auf rund 26 Mrd. Euro angestiegen. Besonders beachtlich ist die Höhe der geleisteten freiwilligen Mehrzahlungen, die erstmals die Marke von 100 Mio. Euro erreichten. Ein deutlicher Vertrauensbeweis unserer Mitglieder an ihr Versorgungswerk. Dank des guten Geschäftsjahres 2019 sowie des – in Anbetracht der Rahmenbedingungen – verhältnismäßig zufriedenstellenden Verlaufs im Jahr 2020 war es möglich, die Rücklagen erneut auszubauen, um auch für künftige Krisen gerüstet zu sein. Zugleich wurden Anwartschaften und Versorgungsleistungen zum 1.1.2021 um 1 % dynamisiert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl Ausgangsverrentung als auch Gesamtverrentung des Versorgungswerkes systembedingt höher ist wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Zentralbanken halten die Zinsen unterdessen weiterhin auf Rekordtiefstständen, um weltweit Regierungen bei der Finanzierung ihrer Konjunkturprogramme zu unterstützen. Die Schulden werden unweigerlich ansteigen – doch die Kosten, sie zu bedienen, dürften gering bleiben. Somit wird wohl auch bei einer nachhaltigen konjunkturellen Erholung ein niedriges Zinsniveau vorherrschen. Für institutionelle Investoren wie die Bayerische Ärzteversorgung wird die rentierliche Kapitalanlage damit zu einer noch größeren Herausforderung. Damit einhergehend vollzieht das Versorgungswerk den weiteren Umbau des Vermögens, weg von festverzinslichen Papieren hin zu werthaltigen Immobilien, aber auch alternativen Investments wie z.B. Private Equity und Infrastruktur. Diese Engagements sind gerade auf lange Sicht interessant, doch das ist für unser Versorgungswerk genau der richtige Anlagehorizont, da sich die Mitgliedschaft meist über viele Jahrzehnte erstreckt.

Als Reaktion auf die andauernde Niedrigzinsphase sahen sich Verwaltung und Selbstverwaltungsgremien des Versorgungswerkes veranlasst, den Rechnungszins zum 31.12.2020 um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 % abzusenken. Die Anpassung des Rechnungszinses hat allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen, da sie aus der Gewinnrücklage finanziert wird. Sie dient dem Ziel, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Versorgungswerks – unter den Vorzeichen eines fundamental veränderten Kapitalmarktumfelds – zu stärken. In einem berufsständischen Versorgungswerk ist der Rechnungszins nicht zu vergleichen mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung, der derzeit noch 0,9 % beträgt. Der Rechnungszins stellt lediglich eine Rechnungsgrundlage bei den versicherungsmathematischen Berechnungen dar und ist so festzulegen, dass die langfristige Funktionsfähigkeit des Versorgungswerks nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass der Rechnungszins dauerhaft die langfristige Rendite im Versorgungswerk nicht übersteigen darf. Wird in der Realität mehr Rendite erwirtschaftet, können mit dem Überschuss die Anwartschaften und Versorgungsleistungen entsprechend höher dynamisiert werden.

2020 war ein Jahr, das uns als Gesellschaft einiges abverlangt hat. Die vergangenen Monate haben aber auch gezeigt, dass gemeinsam vieles bewältigt werden kann – mit besonderer Flexibilität, einer pragmatischen Herangehensweise und mit dem Vorantreiben von Digitalisierungsprozessen. Daher sollte der Blick nach vorne gerichtet sein, denn Zeiten der Veränderung sind zugleich Zeiten des Aufbruchs. „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch“. Dieses Zitat von Friedrich Hölderlin (1770-1843) ist in den vergangenen Monaten zu einem hoffnungsvollen Wortbegleiter geworden. Der vor 250 Jahren geborene Dichter lebte in einer Zeit, in der Seuchen wie Typhus und Pocken eine ständige Bedrohung darstellten. Die tröstliche Wirkung des Zitates entsteht also aus dem Wissen um die existenziellen Bedrohungen, die es in unserer Welt immer gab und dem gleichzeitigen Vorhandensein einer Hoffnung auf eine positive Wendung. Die Innovationskraft der Menschen im 21. Jahrhundert gibt berechtige Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Schließlich hat die Pandemie mit der historisch schnellen Entwicklung von Impfstoffen gezeigt, was internationale Kooperation in der Forschung bewegen kann.

Der Start ins Jahr 2021 verlief mit einer Mischung aus Zuversicht und Besorgnis. Im Hinblick auf die weltwirtschaftliche Entwicklung bestehen für den Verlauf des Jahres weiterhin zahlreiche Unsicherheiten, so dass an den Finanzmärkten mit Schwankungen und Rückschlägen zu rechnen ist. Mitten in einer Krise kann es schwierig sein, über die momentane Situation hinaus zu denken. Voraussichtlich werden uns die Lockdown-bedingten Einschränkungen noch einige Monate begleiten. Dennoch gibt es Signale, die Mut machen. Das Prinzip der berufsständischen Altersversorgung beweist einmal mehr seine Verlässlichkeit in Krisenzeiten. Die Bayerische Ärzteversorgung ist gut gerüstet in das Corona-Jahr gegangen und macht auch 2021 das Beste daraus. Möge der weitere Verlauf des Jahres Ihnen und Ihren Angehörigen vor allem gute Gesundheit, Glück und viel Zufriedenheit bringen.

Mit der Mitgliedschaft beim Global Real Estate Sustainability Benchmark (kurz: GRESB) geht die Bayerische Versorgungskammer (BVK), welche die Geschäfte der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) führt, einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Kapitalanlage.

GRESB ist das führende Bewertungssystem zur Messung der Nachhaltigkeitsperformance von Immobilienfonds. Es wurde 2009 von Pensionskassen in den Niederlanden initiiert und hat mittlerweile eine beeindruckende Marktpräsenz erreicht. In einer ganzheitlichen Analyse werden hierbei Aspekte aus den drei ESG-Kerngebieten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung betrachtet und miteinander in Beziehung gesetzt.

Konkret werden jährlich u.a. Kriterien wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch und Abfallaufkommen ermittelt und innerhalb der einzelnen Fonds der von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen und gegenüber den Wettbewerbern verglichen. Nachweisliche Anstrengungen, diese Werte zu verbessern, wirken sich ebenso positiv auf das GRSB-Ranking aus wie die Schulung und Information von Mitarbeitern und Mietern.

Künftig ist es somit möglich, die Nachhaltigkeit von Immobilien bis auf Objektebene systematisch zu evaluieren. Nachdem die BÄV inzwischen rund 25 % ihres Vermögens in Immobilien investiert hat, ist dies ein wichtiger Schritt, um auch in diesem Bereich Investitionen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu bewerten und weiter zu optimieren.

Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Nicht nur, weil es der erste Tag in jedem Jahr ist, sondern auch, weil dann häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Einige, für die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung besonders bedeutsame Kenngrößen, haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Beiträge von Selbständigen
Der Pflichtbeitrag von Selbständigen (z.B. in eigener Praxis Niedergelassene und Praxisvertreter) bei Mitgliedschaftsbeginn ab dem 01.01.2015 beträgt 18 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze West der Deutschen Rentenversicherung Bund und 7 % der darüberhinausgehenden Einkommensteile. Die Beitragsbemessungsgrenze West für das Jahr 2021 liegt bei 85.200 Euro jährlich (7.100 Euro monatlich).

Für Selbständige, die bereits vor dem 01.01.2015 Mitglied waren, beträgt der Beitragssatz - aufgrund eines Übergangszeitraums infolge der Beitragssatzreform - dieses Jahr 17,5 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze West der Deutschen Rentenversicherung Bund und 7,25 % der darüberhinausgehenden Einkommensteile.

Für die Zeit ab der ersten Niederlassung in eigener Praxis bis zum Ablauf des zweiten darauffolgenden Kalenderjahres wird der Pflichtbeitrag auf 8 % des reinen Berufseinkommens ermäßigt.

Beiträge von Angestellten
Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben zur Bayerischen Ärzteversorgung als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leisten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten. Dies sind im Jahr 2021 einschließlich des Arbeitgeberanteils 18,6 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze West der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 7.100 Euro oder mehr beträgt der höchste Pflichtbeitrag monatlich 1.320,60 Euro. Die Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Hälfte dieses Beitrags (§ 172a SGB VI).

Besteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und wird eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Bayerischen Ärzteversorgung nicht beantragt, so sind die genannten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten. Daneben ist an die Bayerische Ärzteversorgung der halbe Mindestbeitrag zu zahlen, der im Jahr 2021 monatlich 82,50 Euro beträgt.

Steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen
Aufwendungen für die Altersvorsorge können dieses Jahr steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu zählen auch die Pflichtbeiträge und freiwilligen Mehrzahlungen zum berufsständischen Versorgungswerk. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt seit dem 01.01.2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro. Davon wirken sich 92 % steuermindernd aus. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz jährlich um 2 % auf schließlich 100 %. Das heißt: Alleinstehende können dieses Jahr 23.724 Euro und Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner 47.448 Euro steuerlich geltend machen. Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert.

Steuerpflichtiger Anteil der Alterseinkünfte
Mit dem Anstieg des Prozentsatzes der steuerlich abziehbaren Beiträge zur Altersvorsorge steigt auch der Prozentsatz für den steuerpflichtigen Anteil der Alterseinkünfte. Ab diesem Jahr allerdings nicht wie bisher um zwei Prozentpunkte, sondern nur noch um einen Prozentpunkt. Beginnt der Bezug von Versorgungsleistungen z.B. im Jahr 2021, liegt die Höhe des Umfangs der Steuerpflicht bei 81 %. Im Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Rentenanteil 100 % betragen. Alle künftigen Rentenerhöhungen fließen vollständig in die Besteuerung ein.

Dynamisierung
Angesichts der soliden Beitragsentwicklung und des zufriedenstellenden Geschäftsergebnisses im Jahr 2019 hat der Landesausschuss die Rücklagen des Versorgungswerkes weiter deutlich ausgebaut, um auch künftig für außergewöhnliche Ereignisse ausreichend gerüstet zu sein. Zudem wurde eine Dynamisierung der Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen zum Jahresanfang 2021 von 1 % beschlossen. Dies bedeutet keine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, da sowohl die Ausgangsverrentung als auch die Gesamtverrentung des Versorgungswerkes systembedingt höher ist, weil die künftige Verzinsung der Kapitalanlagen hier bereits von Anfang an eingerechnet ist.

Wenn nun das neue Jahr vor einem liegt, erscheint es einem zunächst unfassbar lang. Unmöglich, da schon ans Ende zu denken. Kaum aber steckt man drin, hat sich eben daran gewöhnt, die neue Jahreszahl zu schreiben, fängt es mit hoher Geschwindigkeit an zu vergehen. Klar ist bislang jedenfalls: Enden wird 2021 so, wie es begonnen hat, an einem Freitag. Alles andere? Ziemlich ungewiss.

Bewegte Zeiten liegen hinter uns und die nächsten Wochen und Monate werden weiterhin von Unsicherheiten geprägt sein. Die Bayerische Ärzteversorgung ist gut gerüstet in das Corona-Jahr gegangen und macht auch 2021 das Beste daraus. Unser Versorgungswerk konnte erneut unter Beweis stellen, dass es für Stabilität steht. Bewährt hat sich vor allem unser robustes Geschäftsmodell: Dazu gehören ein flexibles Finanzierungssystem, eine breite Diversifizierung der Kapitalanlagen sowie eine hochwertige technische Infrastruktur, die u.a. flexibles Arbeiten aus dem Homeoffice erleichtert.

Im neuen Jahr wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung vor allem davon abhängen, wie schnell es gelingt, die Neuinfektionszahlen nachhaltig zu senken. Auch die Auswirkungen des Brexit sowie globale Interessen- und Handelskonflikte dürften die Finanzmärkte bewegen. Bleiben werden die Niedrigzinsen: Aufgrund der immensen neuen Staatsschulden in Verbindung mit den enormen zusätzlichen Liquiditätsbereitstellungen der Notenbanken ist der Weg für die nächsten Jahre vorgezeichnet. Mit einer Anhebung des Zinsniveaus ist vorerst nicht mehr zu rechnen.

Eine feste Konstante sind dagegen zahleiche Jahrestage und Jubiläen, die uns auch 2021 in großer Zahl durchs Jahr begleiten: Friedrich Dürrenmatt, Joseph Beuys und Sir Peter Ustinov wären 100 geworden – ebenso Sophie Scholl und Hildegard Hamm-Brücher. Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA sind dieses Jahr 20 Jahre her, und vor 10 Jahren, am 11. März 2011, geschah die tragische Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima. Gleichzeitig werfen viele Ereignisse ihre Schatten voraus: Im Herbst dieses Jahres wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Aber nicht nur im Bund werden die Weichen gestellt, auch mehrere Länder erhalten neue Landesregierungen. Ein Jubiläum können insbesondere unsere rheinland-pfälzischen Mitglieder feiern, denn vor 75 Jahren, am 30. August 1946, wurde das Bundesland Rheinland-Pfalz gegründet. Das Jahr 2021 steht auch im Zeichen eines großen Gelehrten, dessen Geburtstag sich zum 200. Mal jährt: Rudolf Virchow. Der Begründer der Zellpathologie wird diese Tage oft zitiert, gilt er doch als Vorreiter des One Health-Gedanken, einen übergreifenden Ansatz zugunsten von Menschen- und Tierwohl, der die Ökologie zwingend einschließt. Zu welchen Leistungen die Wissenschaft bei weltweiten Anstrengungen fähig ist, hat sie eindrucksvoll im ersten Jahr der Corona-Pandemie gezeigt.

Ein neues Jahr ist wie ein unbeschriebenes Blatt. Es ist zugleich Aufforderung und Herausforderung, es zu gestalten. Wie in allen Lebensbereichen trifft dies auch auf die Arbeit der Bayerischen Ärzteversorgung zu. Daher sollte der Blick nach vorne gerichtet sein, denn Zeiten der Veränderung sind zugleich Zeiten des Aufbruchs. Es gab im vergangenen Jahr auch einige Lichtblicke, gerade im Zusammenhalt und im Miteinander sowie in der Kreativität, wenn es darum ging, das eine oder andere trotz aller Einschränkungen zu ermöglichen. Diese Erkenntnisse werden wir nutzen und weiterentwickeln.

Es steht wohl außer Frage, dass es ungewöhnliche Zeiten sind. Doch wie sagte Albert Einstein: "Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht." Mit diesem Zitat wünschen wir Ihnen für das neue Jahr viele schöne Momente, Zuversicht und vor allem gute Gesundheit. Wollen wir gemeinsam hoffen, dass uns 2021 erneute negative Überraschungen und Krisen erspart bleiben!

In wenigen Tagen endet ein Jahr, das uns wohl nachhaltig in Erinnerung bleiben wird: ein Jahr, in dem der 75. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkriegs, der 30. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung und der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union fast nur als Randnotizen erschienen sind.

Wie kein anderes Thema bestimmt die Corona-Pandemie seit Monaten die öffentliche Diskussion und stellt in vielerlei Hinsicht eine Zäsur in unser aller Leben dar. Ein Virus fordert Wissenschaft, Medizin, Politik und die Gesellschaft als Ganzes heraus. Wir erleben derzeit ganz unmittelbar, wie fragil der Zustand einer „gewohnten Normalität“ plötzlich sein kann. Diese Krise ist eine Grenzerfahrung und führt vor Augen, was im Ernstfall funktioniert und was nicht.

Die Bayerische Ärzteversorgung konnte die vergangenen Monate erneut unter Beweis stellen, dass sie auch in unruhigen Zeiten für Stabilität steht. Unser Versorgungswerk hat die Herausforderungen bislang gut gemeistert, und vieles spricht dafür, dass dies auch für die möglicherweise noch ausstehenden Prüfungen gilt. In den vergangenen Jahren wurden sukzessive Sicherheitsmittel aufgebaut, um auch für außergewöhnliche Ereignisse, wie einen exogenen Schock, gerüstet zu sein. Die Bayerische Ärzteversorgung basiert auf einem robusten Geschäftsmodell, das sich durch ein flexibles Finanzierungsverfahren und ein breit diversifiziertes Kapitalanlageportfolio auszeichnet. Eine starke Solidargemeinschaft, basisnahe Selbstverwaltung sowie eine hohe Identifikation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind weitere Gründe für einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft.

Gesundheit ist das Wichtigste. Das haben wir in der Vergangenheit oft so dahingesagt. In diesen Tagen erleben wir, wie kostbar Gesundheit wird, wenn es gegen eine schwere Erkrankung kein Medikament und eingeschränkte Behandlungsmethoden gibt. Weihnachten ist auch die Zeit der Dankbarkeit: Unser ausdrücklicher Dank gilt den Mitgliedern der Bayerischen Ärzteversorgung, die angesichts der Pandemie vor besonderen medizinischen sowie gesundheitlichen Herausforderungen stehen und sich für das Wohl der Allgemeinheit engagieren.

In diesem Jahr wird die Weihnachtszeit, so viel lässt sich jetzt schon sagen, anders sein. Stimmungsvolle, vorweihnachtliche Besuche auf Weihnachtsmärkten, besinnliche Weihnachtsfeiern mit Freunden und Kollegen sind bereits entfallen, auch lang ersehnte Zusammenkünfte mit der Familie wird es in diesem Jahr nicht oder nur in sehr eingeschränkter Form geben. Unser größter Wunsch zum Weihnachtsfest wird daher sicher auch die Sehnsucht nach einem „normalen“ und vor allem gesunden Jahr 2021 sein.

Versuchen wir, optimistisch zu bleiben und aus dem aktuellen Geschehen zu lernen. Denn so hart und verheerend die Pandemie uns alle auch auf die Probe stellt: Es gibt ganz sicher auch eine Welt nach der Krise. Möge das neue Jahr Ihnen und Ihren Angehörigen vor allem gute Gesundheit und viel Zufriedenheit bringen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Ihre Bayerische Ärzteversorgung

Im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel bitten wir um eine Einreichung der Meldungen im elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren bis spätestens Montag, den 21.12.2020.

Sie ermöglichen uns damit – auch im Interesse der bei Ihnen angestellten Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung – einen fristwahrenden Einzug der Beiträge vor dem Jahreswechsel. Hintergrund ist, dass insbesondere die Abläufe bei den Banken einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für Fragen steht Ihnen die Arbeitgeberbetreuung unter der Telefonnummer 089/9235 8390 bzw. per Mail (ag-betreuung@bayerische-aerzteversorgung.de) gerne zur Verfügung.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihren Steuerberater bzw. Dienstleister weiter, soweit er für Sie die Meldungen einreicht.

09.12.2020

Dr. Wolfgang Rechl ist am 1. Dezember 2020 nach schwerer Krankheit in Alter von nur 62 Jahren in Regensburg verstorben.

Der Lebensweg von Dr. Wolfgang Rechl ist neben einer erfolgreichen beruflichen Tätigkeit gekennzeichnet von großem Engagement für die ärztliche Selbstverwaltung. Seit 2013 hatte er das Amt des 2. Vizepräsidenten der Bayerischen Landesärztekammer inne und engagierte sich hier u.a. für die Themen Gutachterstelle, Patientenrechte, Berufsordnung, Gebührenordnung für Ärzte und Transplantationsmedizin.

Einen bedeutenden Raum in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nimmt auch der Einsatz für die Bayerische Ärzteversorgung ein. Als langjähriges Mitglied des Landesausschusses und stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsausschusses hat er die erfolgreiche Entwicklung der Bayerischen Ärzteversorgung und des berufsständischen Versorgungswesens wesentlich mitgestaltet. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung, Dr. Lothar Wittek, würdigte den Verstorbenen: „Mit großem Sachverstand, Tatkraft und Einfühlungsvermögen hat er sich für die Weiterentwicklung der berufsständischen Altersversorgung eingesetzt. Wir trauern um einen hochgeschätzten Kollegen und liebenswürdigen Menschen. Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Frau sowie der gesamten Familie.“

Für die Mitglieder des Versorgungswerkes war Dr. Wolfgang Rechl immer ein Garant für Zuverlässigkeit. Er hat vieles mit auf den Weg gebracht, was dauerhaft Bestand haben wird. Die wohltuende Sachlichkeit und sein Verantwortungsbewusstsein für diese und künftige Generationen waren gestaltende Merkmale seines Wirkens. Die Freiberuflichkeit und das berufsständische Versorgungswesen verteidigte er aus voller Überzeugung.

Die Bayerische Ärzteversorgung ist dem Verstorbenen zu großem Dank verpflichtet. In lebendiger Erinnerung bleiben uns sein außerordentliches Engagement, aber auch seine Aufrichtigkeit und die Fröhlichkeit, die ihn auszeichnete.

Portraitbild Dr. Rechl (Quelle: Bayerische Landesärztekammer)

Die 43. Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) hat am 21.11.2020 den Internisten Rudolf Henke (Präsident der Ärztekammer Nordrhein) für die Amtsperiode 2020-2024 einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes gewählt. Henke, der dem Vorstand der ABV seit dem Jahr 2000 angehört, ist damit Nachfolger des Rechtsanwaltes Hartmut Kilger, der die ABV seit 2011 geleitet hat und auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausschied. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender bleibt der Architekt Hartmut Rüdiger. Neu in das Amt der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wurde die Zahnärztin Dr. Eva Hemberger gewählt.

Als Mitglied des Vorstands wurde der Allgemeinmediziner Dr. Lothar Wittek erneut bestätigt. Dr. Lothar Wittek kann damit seine jahrzehntelange Erfahrung in der berufsständischen Altersversorgung weiterhin an maßgeblicher Stelle einbringen. Bereits 1994 wurde er in den Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung berufen, der ihn vier Jahre später in den Verwaltungsausschuss wählte. Im Jahr 2002 übernahm Dr. Lothar Wittek dessen Vorsitz. Als Vorsitzender des Kammerrats der Bayerischen Versorgungskammer ist Dr. Lothar Wittek auch mit den Belangen der weiteren Altersversorgungseinrichtungen unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer bestens vertraut.

Im Anschluss an die Aufstellung des Vorstandes wählte die Mitgliederversammlung der ABV die Ausschüsse des Bundesverbandes, wobei Axel Uttenreuther (Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Versorgungskammer und Ressortvorstand Bayerische Ärzteversorgung) als Mitglied des Rechtsausschusses bestätigt wurde. Neu vertreten im Finanzausschuss ist künftig der Zahnarzt Dr. Michael Förster, der seit 1998 Mitglied des Landesausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung ist. In den Verwaltungsausschuss wurde er im Jahr 2006 gewählt; in diesem Gremium übt er zugleich die Funktion des 1. Stellvertretenden Vorsitzenden aus.

Die ABV ist die Spitzenorganisation der 90 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure). Ziel des Zusammenschlusses der Versorgungswerke ist eine wirksame Interessenvertretung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit sowie die Information der Versorgungswerke über politische Entwicklungen.

Für seine herausragenden Verdienste um die ärztliche Fortbildung ist Dr. Max Kaplan mit der Ernst-von-Bergmann-Plakette der Bundesärztekammer ausgezeichnet worden. Der ehemalige Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und Vorsitzende des Landesausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) erhielt die Plakette im Rahmen des 79. Bayerischen Ärztetages überreicht.

Dr. Gerald Quitterer, sein Amtsnachfolger als Präsident der BLÄK und als Vorsitzender des Landesausschusses der BÄV, betonte in seiner Laudatio, dass sich Kaplan bereits seit den Anfangsjahren seiner berufspolitischen Tätigkeit aktiv für die ärztliche Fortbildung eingesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die kontinuierliche Organisation und Durchführung von zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen während seiner Tätigkeiten als regionaler Vorstandsbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sowie als Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen/Mindelheim (2000 bis 2014).

Auch im Zuge seiner Funktionen als langjähriger Vorsitzender der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung (2005 bis 2018), als Wissenschaftlicher Leiter des jährlich stattfindenden Nürnberger Fortbildungskongresses der BLÄK (2010 bis 2017) sowie als Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung" der Bundesärztekammer (2015 bis 2019) habe sich Kaplan im hohen Maße um die ärztliche Fortbildung verdient gemacht.

Des Weiteren habe Kaplan an der Entwicklung der (Muster-)Fortbildungsordnung 2013 mitgewirkt und sich im Rahmen seiner Tätigkeiten als Präsident der BLÄK sowie als Vizepräsident der Bundesärztekammer für eine bessere Offenlegung von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen durch Dritte eingesetzt.

Für die berufsständische Altersversorgung engagierte sich Dr. Max Kaplan seit 2006 als Mitglied des Landesausschusses der BÄV. Von 2011 bis 2018 stand er zudem an der Spitze dieses Gremiums. Zukunftsweisende Maßnahmen wie beispielsweise die Beitragsreform für selbständige Mitglieder und die Einführung des Teilruhegeldes wurden in diesem Zeitraum erfolgreich umgesetzt.  

Die 1962 von der Bundesärztekammer gestiftete Ernst-von-Bergmann-Plakette wird verliehen für Verdienste um die ärztliche Fortbildung an in- und ausländische Persönlichkeiten. Ernst von Bergmann, 1836 in Riga geboren und 1907 in Berlin gestorben, gilt als einer der bedeutendsten Chirurgen. Besondere Verdienste erwarb sich von Bergmann durch die Weiterentwicklung chirurgischer Operationstechniken (Knie, Kopfverletzungen, Hirnchirurgie) und der Wundbehandlung.

„Morgen“ oder „irgendwann“ kommt meist schneller als man denkt. Deshalb ist es sinnvoll, wichtige Angelegenheiten frühzeitig anzugehen. Mit freiwilligen Mehrzahlungen ist es möglich, die eigene Altersversorgung bereits heute auszubauen – ganz einfach und flexibel. Wie mit Pflichtbeiträgen werden damit zugleich der Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz erhöht. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Beim Vergleich mit alternativen Vorsorgevarianten ist festzustellen, dass freiwillige Mehrzahlungen meist deutlich höhere Leistungen erwarten lassen als Einzahlungen in andere Systeme. Und dies, obwohl die Sicherheit einer Anstalt des öffentlichen Rechts in der heutigen Zeit kaum zu übertreffen ist.

Es ergeben sich vor allem folgende Vorteile:

Erhöhung aller Leistungsansprüche

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Steuerliche Berücksichtigung

Beiträge (einschließlich freiwilliger Mehrzahlungen) an das Versorgungswerk sind als Sonderausgaben im Jahr 2020 zu 90 % steuerlich absetzbar. Unter Berücksichtigung des maximalen Abzugsvolumens können somit bis zu 22.541 EUR (45.082 EUR bei zusammenveranlagten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert.

Flexible Beitragsgestaltung

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann bis zu den satzungsgemäßen Höchstbeiträgen grundsätzlich selbst bestimmt werden. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2020: 38.502 EUR).

Geringe Verwaltungskosten

Das Versorgungswerk zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren und Provisionen. Auch erfolgt keine Gewinnabführung an Kapitaleigner.

Transparenz & einfache Handhabung

Mit der jährlichen Zusendung einer Anwartschaftsmitteilung und Ruhegeldprognose sorgen wir für die notwendige Transparenz. Flexible Berechnungen können zudem im Online-Portal (www.baev24.de) durchführt werden. Die Aufstockung der Beiträge ist bewusst einfach gestaltet, eine kurze Mitteilung ist ausreichend.

Folgende Fristen und Angaben sind zu beachten:

Freiwillige Mehrzahlungen können sowohl für das laufende als auch das vorhergehende Jahr geleistet werden. Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung jedoch bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres auf unserem Konto eingegangen sein. Spätere Wertstellungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

Nennen Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte Ihre Mitgliedsnummer V-xxxxxx-x und schreiben Sie am besten „Freiwillige Mehrzahlung für JJJJ“. Das hilft Ihnen auch bei der einkommensteuerlichen Zuordnung.

Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, uns Ihren Wunsch zu freiwilligen Mehrzahlungen neben der Deklaration bei der Überweisung auch noch kurz schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. So ist sichergestellt, dass Ihre Zahlung wunschgemäß zugeordnet und verbucht wird. Bitte denken Sie im Falle der Teilnahme am Lastschriftverfahren daran, uns den Wunsch möglichst frühzeitig mitzuteilen, damit die Abbuchung noch vor dem 31.12. erfolgen kann.

Die Bankverbindung lautet:

Bayerische Landesbank München
IBAN: DE85 7005 0000 0000 0240 01
BIC: BYLADEMM

Deutsche Apotheker- und Ärztebank München
IBAN: DE84 3006 0601 0201 1337 72
BIC: DAAEDEDD

Unsere Mitarbeiter geben bei Bedarf gerne weitere Auskünfte oder Hochrechnungen. Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern: (0 89) 92 35-70 11 oder -74 13. Verbindliche Auskünfte zu steuerlichen Fragen können und dürfen nur die Finanzbehörden, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine geben.

Für die Initiierung der professionsübergreifenden Fortbildungsveranstaltung „One Health“ wurde Sanitätsrat Dr. Arnold Ludes am 16. September 2020 mit der Ehrenplakette der Ärztekammer des Saarlandes ausgezeichnet.

Vor rund einem Jahrzehnt wandte sich Dr. Ludes mit der Idee einer gemeinsamen Fortbildungsreihe von Veterinär- und Humanmedizin an die Ärztekammer des Saarlandes. Das Konzept, jährlich ein medizinisches Thema aus zwei unterschiedlichen Sichtweisen zu betrachten, wird seit dem Jahr 2016 in Zusammenarbeit der ärztlichen und tierärztlichen Selbstverwaltungseinrichtungen erfolgreich umgesetzt. Die Veranstaltung findet großen Zuspruch und hat sich zu einer überregional beachteten Fortbildungsreihe entwickelt. Namhafte Referenten stellen dabei aktuelle Aspekte in der Human- und Veterinärmedizin aus unterschiedlichen Blickwinkeln dar.

Der Begriff „One Health“ drückt aus, dass Gesundheit nur durch einen umfassenden Ansatz zu erreichen ist. Im Vordergrund steht dabei die Zusammenarbeit von Human- und Veterinärmedizin. Maßgebend ist eine integrierte, interdisziplinäre Perspektive, die u.a. beim Kampf gegen bedrohliche Epidemien oder Antibiotikaresistenzen zum Tragen kommt. Der „One Health“-Ansatz verfolgt das Ziel, frühzeitig kritische Kontrollpunkte zu identifizieren und Präventionsstrategien zu entwickeln.

Angesicht der aktuellen Pandemie wird deutlich, wie wichtig eine Zusammenarbeit der Heilberufe ist. Rund zwei Drittel aller beim Menschen neu auftretenden Infektionskrankheiten stammen ursprünglich von Tieren. Dazu gehören die ältesten bekannten Infektionskrankheiten wie Tollwut, Pest, Tuberkulose und Influenza sowie zahlreiche mit Lebensmitteln assoziierte Infektionen, aber auch neu auftretende Erkrankungen wie Ebola und oder wie im aktuellen Fall das Coronavirus „Sars-CoV-2“.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sinne von „One Health“ hat historisch betrachtet eine lange Vorgeschichte. Bereits im 20. Jahrhundert wurde der Begriff „One Medicine“ durch den amerikanischen Epidemiologen Calvin Schwabe geprägt. Schwabe setzte sich für eine engere Zusammenarbeit der Disziplinen im Gesundheitsbereich ein. Auch der Begründer der Zellpathologie, Rudolf Virchow, forderte bereits 1873 nachdrücklich: „Zwischen Tier- und Menschenarzneikunde ist oder sollte wissenschaftlich keine Scheidegrenze sein.“

Auf dem Gebiet der Alterssicherung ist die Bayerische Ärzteversorgung ein sichtbares Zeichen der erfolgreichen professionsübergreifenden Zusammenarbeit. Das Modell der berufsständischen Altersversorgung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte bewährt sich seit nunmehr annähernd 100 Jahren und hat seine Stärke vielfach unter Beweis gestellt. Dem Versorgungswerk gehören auch rund 260 aktive Mitglieder aus dem Saarland an. Das Beitragsaufkommen aus dem kleinsten deutschen Flächenland beträgt 2,4 Mio. Euro, an Versorgungsempfänger werden 0,7 Mio. Euro ausgezahlt. Die Grundlage für die Mitgliedschaft der Tierärzte des Saarlandes bei der Bayerischen Ärzteversorgung bildet ein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland vom 19. Juni 1972. Mit Stichtag 1. Januar 1973 wurde das Versorgungswerk der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, dem auch die Tierärzte des Saarlandes per Staatsvertrag von 1962 angehörten, in die Bayerische Ärzteversorgung eingegliedert.

Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat in seiner Sitzung am 14.10.2020 den Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer entlastet und den vorgelegten Jahresabschluss 2019 festgestellt. 

Der Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 2019 mutet an wie eine Rückblende in eine andere Wirtschaftswelt. Dennoch verdeutlicht er, dass die Bayerische Ärzteversorgung mit einer Nettoverzinsung in Höhe von 3,72 % (Vorjahr 3,62 %) gut aufgestellt ist und damit den derzeitigen Marktturbulenzen aus einer Position der Stärke begegnet. Die Kapitalanlagebestände erhöhten sich per saldo um 6,0 Prozent auf 24,9 Milliarden Euro. Das Beitragsaufkommen des Versorgungswerkes wuchs um 3,8 % auf 1.366,6 Millionen Euro. Die freiwilligen Beitragszahlungen haben im Berichtsjahr weiter zugenommen und ein Volumen von 94,4 Millionen Euro (plus 9,3 %) erreicht. Erneut haben die Mitglieder damit ihr Vertrauen zu ihrem Versorgungswerk dokumentiert. Die Versorgungsleistungen erhöhten sich um 4,5 % auf 1.089,7 Millionen Euro.

Detaillierte Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2019, der auf Wunsch jedem Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer übersandt wird. Eine elektronische Fassung steht im Online-Portal BÄV24 zur Verfügung.

Kontakt:
Bayerische Ärzteversorgung
V 120
81919 München
Telefon: (089) 9235-8446
Telefax: (089) 9235-8767
E-Mail: info@bayerische-aerzteversorgung.de

Der Landesausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, die nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und alle eingewiesenen Versorgungsleistungen zum 01.01.2021 um 1,0 % zu dynamisieren. Als Reaktion auf die andauernde Niedrigzinsphase sahen sich die Mitglieder des Landesausschusses zudem veranlasst, den Rechnungszins um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 % abzusenken. Diesem Beschluss ging eine entsprechende Empfehlung des Verwaltungsausschusses sowie des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer voraus. Die Anpassung des Rechnungszinses hat keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen der Bayerischen Ärzteversorgung, da sie aus der Gewinnrücklage finanziert wird. Sie dient vielmehr dem Ziel, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Versorgungswerks – unter den Vorzeichen eines fundamental veränderten Kapitalmarktumfelds – zu stärken.

Die konstituierende Vertreterversammlung der Tierärztekammer des Saarlandes hat in ihrer Sitzung am 29. Juli 2020 Dr. Arnold Ludes als Präsidenten der Tierärztekammer des Saarlandes für die Amtsperiode 2020 bis 2025 wiedergewählt. Dem künftigen Vorstand gehören darüber hinaus Dr. Marion Ludes (Vizepräsidentin), Dr. Susanne Hofstetter, Dr. Alexander Pack und Thomas Philippi (jeweils Beisitzer/in) an.

Standespolitisch engagiert sich Dr. Arnold Ludes bereits seit Ende der 1980er Jahre. Zum Präsidenten der Tierärztekammer des Saarlandes wurde er erstmalig 1996 gewählt. Seither lenkt er maßgeblich die Geschicke der saarländischen Tierärzteschaft und vertritt diese auch auf Bundes- und EU-Ebene, zeitweise auch als Vizepräsident der Bundestierärztekammer.

Seine berufliche Laufbahn führte ihn nach dem Studium und der Promotion zum Dr. med. vet. in den Landesdienst. Über zwei Jahrzehnte war er Amtstierarzt für den Landkreis Neunkirchen, nunmehr Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher Raum im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der gebürtige Trierer ist der erste Tierarzt im Saarland, der sich „Sanitätsrat“ nennen darf, ein nichtakademischer Ehrentitel für besonders verdienstvolle Mediziner. Die hohe Auszeichnung wurde ihm 2015 für sein außergewöhnliches berufliches und ehrenamtliches Engagement verliehen.

Der Bayerischen Ärzteversorgung gehören rund 260 aktive Mitglieder aus dem Saarland an. Das Beitragsaufkommen aus dem kleinsten deutschen Flächenland beträgt 2,4 Mio. Euro, an Versorgungsempfänger werden 0,7 Mio. Euro ausgezahlt. Die Grundlage für die Mitgliedschaft der Tierärzte des Saarlandes bei der Bayerischen Ärzteversorgung bildet ein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland vom 19. Juni 1972. Mit Stichtag 1. Januar 1973 wurde das Versorgungswerk der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, dem auch die Tierärzte des Saarlandes per Staatsvertrag von 1962 angehörten, in die Bayerische Ärzteversorgung eingegliedert.

Unser berufsständisches Versorgungswerk hat die Herausforderungen der Coronakrise bislang gut gemeistert, und vieles spricht dafür, dass dies auch für die möglicherweise noch bevorstehenden Prüfungen gilt. Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) basiert auf einem robusten Geschäftsmodell, das sich durch ein flexibles Finanzierungsverfahren und ein breit diversifiziertes Kapitalanlageportfolio auszeichnet. Eine starke Solidargemeinschaft, basisnahe Selbstverwaltung sowie eine hohe Identifikation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind weitere Gründe für einen zuversichtlichen Blick in der Zukunft.

Um die Mitarbeiter zu schützen und zugleich den Geschäftsbetrieb abzusichern, hat die BÄV ab Mitte März 2020 überwiegend auf Homeoffice umgestellt. Dies erfolgte problemlos, so dass es hier zu praktisch keinerlei Einschränkungen der Arbeitsprozesse und bei der Erreichbarkeit kam. Derzeit erfolgt die schrittweise Rückkehr in den Normalbetrieb.

Die wirtschaftliche Auswirkung der aktuellen Krise lassen sich zum heutigen Zeitpunkt, Mitte des Jahres 2020, noch nicht vollständig abschätzen, denn maßgeblich ist die Bilanz zum Jahresende. Gegenwärtig sind weder negative Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung noch auf das Beitragsaufkommen festzustellen. Dass unser Versorgungswerk in der Kapitalanlage an die wirtschaftlichen Erfolge des Jahres 2019 anknüpfen wird, ist allerdings unwahrscheinlich.

Beim Blick in die Zukunft ist noch kein klares Bild auszumachen. Die Coronakrise liegt wie ein grauer Schleier über den kommenden Monaten, auch die langfristigen Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind noch unklar. Das Leben mit Krisen gehört allerdings zur Normalität, auch wenn Ursachen und Auswirkungen von deren zeitlichem Ausmaß als auch der sozio-ökonomischen Bedeutung her höchst unterschiedlich sein können. Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten, bringt es auf den Punkt: „By failing to prepare, you are preparing to fail.“ Gute Vorbereitung ist das beste Krisenmanagement. Die BÄV hat vor Jahren sukzessive begonnen Sicherheitsmittel aufzubauen, um gerade auch für solche außergewöhnlichen Entwicklungen, wie einen exogenen Schock, gerüstet zu sein. Vor allem in schwierigen Zeiten zeigen sich die Belastbarkeit eines Geschäftsmodells, die Zukunftsfähigkeit und die Qualität der Belegschaft. Unser Versorgungswerk ist hier durchgängig gut aufgestellt und hat in den annähernd 100 Jahren des Bestehens schon so manche Herausforderung erfolgreich bestanden.

In den vergangenen Jahren hat sich nicht nur das Internet rasant weiterentwickelt, auch das Verhalten der Nutzer hat sich verändert. „Mobile first“ ist jetzt die Devise. Wir haben unsere neue Online-Präsenz daher im responsiven Design gestaltet. Das bedeutet, dass sich das Aussehen der Seite an das Gerät anpasst, das Sie zum Surfen verwenden. So haben Sie immer vollen Zugriff auf alle Informationen, Services und Anwendungen – unabhängig davon, ob Sie die Seite per PC, Laptop, Tablet oder Smartphone nutzen. Mit dem Relaunch erhält unser Internetauftritt nicht nur eine neue, frische Optik, sondern eine nutzerorientierte Strukturierung, bessere Bedienbarkeit und zusätzliche Informationen zu verschiedenen Themengebieten.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation haben uns in den vergangenen Tagen zahlreiche Anträge von Arbeitgebern auf Stundung von Mitgliedsbeiträgen erreicht. Wie möchten dies zum Anlass nehmen, um zu diesem Thema wie folgt zu informieren:

Schuldner der Beiträge ist bei einem Versorgungswerk wie der Bayerischen Ärzteversorgung – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung – alleine das Mitglied (und nicht der Arbeitgeber). Es gibt auch keine Rechtsbeziehungen zwischen der Bayerischen Ärzteversorgung und den Arbeitgebern unserer Mitglieder. Somit besteht keine rechtliche Grundlage für etwaige Absprachen über Beitragszahlungen. Auch der § 76 SGB IV ist – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht anwendbar.

Vor diesem Hintergrund ist gegenüber dem Arbeitgeber eine Stundung von Mitgliedsbeiträgen rechtlich nicht möglich. Wir bitten daher darum, die Beiträge unserer Mitglieder pünktlich bis Monatsende zu überweisen. Sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen.

Die Nichtzahlung von Beiträgen geht zulasten der Anwartschaften des bei Ihnen angestellten Mitglieds. Vor diesem Hintergrund sind wir bei einem ausbleibenden Zahlungseingang – auch im Interesse des Mitglieds – verpflichtet, die Beiträge bei diesem direkt zu erheben und das Mitglied an Sie als Arbeitgeber zu verweisen.

Gegebenenfalls könnten Sie überprüfen, ob für Sie eine Finanzhilfe nach dem Soforthilfe-Programm des Freistaats Bayern (bzw. des Bundeslandes, in dem sie niedergelassen sind) oder des Bundes in Betracht kommt.

Die Information finden Sie zudem in einem Merkblatt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefonnummer: +49 89 9235 8390
Faxnummer: +49 89 9235 778390
E-Mail: ag-betreuung@bayerische-aerzteversorgung.de

Die Coronakrise führt in vielen Fällen zu sinkenden Patientenzahlen und finanziellen Einbußen. Vor diesem Hintergrund beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zur Beitragszahlung. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Niedergelassene und selbständige Mitglieder:

Sofern Sie angesichts der derzeitigen Situation von einem niedrigeren Gewinn als bislang mitgeteilt oder prognostiziert ausgehen, passen wir auf Antrag Ihren vorläufigen monatlichen Beitrag entsprechend an. Bitte legen Sie uns in diesem Fall die voraussichtliche Minderung detailliert dar, idealerweise mit Bestätigung Ihres Steuerberaters oder Vorlage einer Kopie des Antrages auf Anpassung der ESt-VZ.

Bitte beachten Sie, dass Ihr endgültiger Pflichtbeitrag auf der Grundlage des tatsächlich erzielten reinen Berufseinkommens festgesetzt wird und bei zu geringen Abschlagszahlungen entsprechend hohe Beitragsnachforderungen anfallen. Zudem ist die Höhe Ihres späteren Ruhegeldes abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge.

Wegen finanzieller Hilfsmaßnahmen, etwa durch Umsatzgarantien, Ausgleichszahlungen, Förderkredite oder Soforthilfen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen.

Angestellte Mitglieder:

Sollten Sie von Kurzarbeit betroffen sein, berücksichtigt Ihr Arbeitgeber dies bei der monatlich an uns abzugebenden Meldung. Insofern wird auch Ihr Beitrag an die Bayerische Ärzteversorgung ggf. angepasst. Details müssten bei Bedarf durch Ihren Arbeitgeber geklärt werden.

Der Corona-Erreger bringt den Alltag im ganzen Land gehörig durcheinander. Auch unser Service-Angebot bleibt davon nicht verschont.

Die Bayerische Ärzteversorgung unterstützt alle empfohlenen und angeordneten Maßnahmen, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Die Verwaltung bietet daher bis auf Weiteres keine persönlichen Beratungsgespräche an. Telefonisch, per E-Mail und postalisch sind wir selbstverständlich weiterhin für sie erreichbar. 

Wir bitten aber um Verständnis, dass es aufgrund der Dynamik des Geschehens auch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Sie erreichen uns unter:

Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten: +49 89 9235 7011
Versorgungsangelegenheiten: +49 89 9235 7413 
E-Mail: info@bayerische-aerzteversorgung.de

Arbeitgeberangelegenheiten: +49 89 9235 8390
E-Mail: ag-betreuung@bayerische-aerzteversorgung.de 

Wir danken für Ihre unermüdliche Arbeit in den Praxen und Krankenhäusern. Bleiben Sie gesund! Wir hoffen, dass diese Krise schnell überstanden ist.

Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat am 26.10.2019 den Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer entlastet und den vorgelegten Jahresabschluss 2018 festgestellt. Trotz Niedrigzinsphase und den weiter sehr volatilen Finanzmärkten konnte ein insgesamt zufriedenstellendes Jahresergebnis erreicht werden. Mit einer Nettorendite von 3,62 % wurde der Rechnungszins von 3,50 % überschritten. Im Versicherungsbetrieb lassen sich ein Mitgliederneuzugang in Höhe von 1.431 Personen und damit um 1,5 % auf 94.677 konstatieren. Das Beitragsaufkommen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 45,6 Mio. € (+ 3,6 %) auf 1.316 Mio. € erhöht. Die Zahl der Versorgungsempfänger erhöhte sich im Jahr 2018 um 1.146 bzw. 3,2 % auf 37.247. Die Summe unserer Versorgungsleistungen ist gegenüber dem Vorjahr um 46,7 Mio. € bzw. 4,7 % auf 1.043 Mio. € angestiegen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2018, der auf Wunsch jedem Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer übersandt wird. Eine elektronische Fassung steht im Online-Portal BÄV24 zur Verfügung.

Kontakt:

Bayerische Ärzteversorgung
V 120 - Frau Kohl
81919 München
Telefon: (089) 9235-8446
Telefax: (089) 9235-8767
E-Mail: info@bayerische-aerzteversorgung.de

Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat in seiner Sitzung am 26.10.2019 beschlossen, im Jahr 2020 eine Dynamisierung der nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und aller eingewiesenen Versorgungsleistungen mit 1,5 % vorzunehmen.